Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 97

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heiten sind in Österreich Gott sei Dank sehr selten. Auch das ist ein Zeichen von Qualität im österreichischen Gesundheitssystem. Damit diese Zahlen aber in Zukunft weiter sinken, damit man auch optimal auf neue Entwicklungen eingehen kann, sollen heute das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz geändert werden.

Die Meldepflicht für ansteckende Krankheiten ist in Österreich geschaffen worden, um die Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten zu verhindern. Da geht es nicht nur rein um die medizinische Behandlung der betroffenen Personen, sondern vor allem auch um die Untersuchung der Umgebung, Umfeldanalysen, aber auch die Unter­suchung und die Verfolgung der Infektionskette bis zu den Quellen von Erkrankungen und natürlich auch die Information gefährdeter Kontaktpersonen.

In das Epidemiegesetz werden heute zusätzliche Erkrankungsfälle mitaufgenommen. Das Chikungunya- und das Dengue-Fieber, aber auch das Zika- und Hantavirus sind neu im Epidemiegesetz.

Der Umgang mit Tuberkulosefällen ist in Österreich in einem eigenen Gesetz geregelt, im Tuberkulosegesetz. Da stammen die Kernbereiche aus dem Jahre 1968. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Gesetz auch unter Einbindung von Expertinnen und Exper­ten und unter Einbindung von Fachgesellschaften generalüberholt wurde. Da geht es einerseits um die Erweiterung des Anwendungsbereiches, also auch um Erkrankungen bei Menschen, die durch unterschiedlichste Tuberkulose-Erreger ausgelöst wurden. Es gibt auch eine Ausweitung der Behandlungspflicht für Menschen, die an Tuberkulose erkrankt sind, die zwar nicht ansteckend ist, aber bis zur endgültigen Ausheilung behandelt werden sollte.

Es geht auch um eine Aufklärungspflicht für neue medizinische Möglichkeiten gegen­über ansteckungsgefährdeten Personen, die in Kontakt waren. Für ganz wichtig halte ich auch, dass es eine klare Definition der Aufgaben der Referenzzentrale geben wird, wo jährlich ein Bericht über Tuberkulosefälle erstellt werden wird. Es wurde natürlich festgesetzt, dass die notwendige Datengrundlage jedenfalls der Referenzzentrale zur Verfügung stehen muss.

Wichtig war auch, dass wir für den Fall, dass sich Menschen der Behandlung ver­weigern, die Frage der Freiheitsbeschränkung bei uneinsichtigen Tuberkulose­kran­ken neu geregelt haben; dies nämlich auch auf Basis verfassungsrechtlicher und men­schenrechtlicher Grundlagen.

In Summe denke ich, dass wir mit diesem heutigen Gesetzesvorschlag eine gute und wichtige Weiterentwicklung für Österreich mit dem Ziel zustande bringen, die Häufigkeit ansteckender meldepflichtiger Krankheiten in Zukunft noch einmal deutlich zu verringern. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


12.51.50

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Tuberkulose-Erreger sind weltweit ein großer Krankheitskeim. Laut WHO ist ein Drittel der Weltbevölkerung mit Tuberkulose-Erregern infiziert, aber nur bei 5 bis 10 Prozent bricht dann die Krankheit auch aus, sodass sie behandelt werden muss.

Österreich ist ein Land, das wenige Tuberkulose-Neuerkrankungen hat. Um diese Zahl noch weiter zu senken, ist es natürlich wichtig, eine rasche Diagnostik und eine effizientere Therapie dahinterzusetzen. Es ist sehr oft so, dass schon resistente Keime auftreten, und das ist eine besondere Herausforderung für unser Gesundheitssystem,


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