Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 125

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.21.16

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie mein Vorredner muss auch ich in meinem Beitrag mit der bezahlten Mittagspause beginnen.

Herr Kollege Loacker, Sie haben das so dargestellt, als wäre der öffentliche Dienst in Bezug auf die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise gegenüber der Privatwirtschaft bevorzugt. Aber sehen Sie sich die Realität an! Der öffentliche Dienst hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. In den meisten Kollektivverträgen ist für die Privatwirtschaft eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden vorgesehen. Ebenso finden Sie Kollektivverträge, die auch in der Privatwirtschaft eine bezahlte Mittags­pause vorsehen. Ich darf Sie also bitten, mehr Fairness gegenüber den Beamten zu zeigen und nicht Beamten-Bashing zu betreiben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Beamten-Bashing ist natürlich beliebt, aber ich bitte um Fairness und Objektivität! (Ruf: Das ist billige Klientelpolitik, was Sie da machen!) – Das ist keine Klientelpolitik, sondern eine faire Darstellung der Fakten, und die Fakten müssen Sie, bitte, zur Kenntnis nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegende Dienstrechts-Novelle ist ein gelungenes Paket, das eine Reihe von wichtigen Einzelmaßnahmen enthält. Her­vorzuheben ist, dass künftig verstärkt darauf Rücksicht genommen wird, dass es im Berufsleben immer wieder Phasen geben kann, in denen man nicht zu 100 Prozent leistungsfähig ist. Dementsprechend wird etwa der Tatsache Rechnung getragen, dass auch ganz außergewöhnliche Ereignisse in dienstlichem Zusammenhang zu psychi­schen Belastungsstörungen führen können, die eine Dienstverrichtung vorübergehend nicht gestatten. Derartige Zeiträume sind künftig für die Bemessung der Frist, ab wann eine pauschalierte Nebengebühr ruht, irrelevant.

Weiters ist vorgesehen, dass vom bisherigen Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit künftig im Einzelfall abgegangen werden kann, wenn die für die vorgesehene Ver­wendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt.

Für die Richterinnen und Richter wird zur Ermöglichung beziehungsweise Erleich­terung des Wiedereinstiegs in den Dienst nach längerem Krankenstand die Möglichkeit geschaffen, ihre Auslastung herabzusetzen. Das gilt auch für unheilbar Erkrankte.

Eine weitere Forderung, die mir schon als Justizministerin sehr wichtig war, wird nunmehr ebenfalls umgesetzt. Dabei geht es um die Möglichkeit, zur Überbrückung der Zeit des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots Sprengelrichterinnen und -richter einzusetzen. Damit kann vor allem an kleineren Dienststellen rasch und flexibel auf mutterschutzbedingte Abwesenheiten reagiert werden.

An der bisherigen Regelung hat mich massiv gestört, dass sich die hohe Frauenquote für die Justiz nachteilig ausgewirkt hat. Dies wird nun endlich behoben.

So, wie wir es bereits von anderen Dienstrechts-Novellen kennen, kommt es auch zu europarechtlichen Anpassungen, insbesondere zur Umsetzung von EuGH-Erkennt­nissen. Erwähnt sei etwa die Verbesserung bei der Berechnung der Urlaubsersatz­leistung, die dem EuGH-Urteil Schultz-Hoff geschuldet ist.

Schließlich dient auch das private Arbeitsrecht als Vorlage für die eine oder andere Änderung des Dienstrechts. So wird etwa die Vereinbarung von Konkurrenzklauseln künftig nur noch dann erlaubt sein, wenn das Monatsentgelt das Zwanzigfache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigt. Für 2016 ergibt sich daraus eine Entgeltgrenze in Höhe von 3 240 €.

Verbesserungen gibt es auch beim Ausbildungskostenrückersatz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sosehr diese Einzelmaßnahmen zu begrüßen sind, dürfen sie uns doch nicht vergessen lassen, dass im Regierungsprogramm eine


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite