Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 124

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bezahlte Mittagspause hat; oder beim Militär bei gewissen Diensten, wo man einfach keine Mittagspause machen kann.

Fakt ist – und lass dir das aus der Praxis von einem Polizisten erklären –, wenn ich in der Mittagspause bin und kurz etwas esse, dann lasse ich, wenn ein Einsatz kommt, alles liegen und stehen, die Suppe wird kalt, und man fährt in den Einsatz. Das ist der Punkt, warum es so, wie ihr es beantragt habt, nicht geht und warum wir vom Team Stronach nicht zugestimmt haben. Wenn der Antrag anders formuliert ist, dann können wir darüber reden, gar keine Diskussion.

Aber lassen Sie mich noch kurz über ein Thema sprechen – wir haben jetzt die Exekutivbeamten angesprochen. Frau Staatssekretärin, Ihre Vorgängerin ist von mir mehrfach mit dieser Thematik konfrontiert worden, ich möchte auch jetzt wieder darauf eingehen. Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert, da hat mir Ihre Sektions­chefin eine Zahl gesagt, ich komme später darauf zurück, aber es geht mir um die Exekutivbeamten. Die Exekutivbeamten sind nach einem Schema als Hilfsdienst der Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Bezirkshauptmannschaften und so weiter, eingestuft. Dementsprechend gering ist das Bruttogrundgehalt eines Exekutivbeamten, und das ist mir schon lange ein Dorn im Auge, denn das Exekutivgehalt ist auf Zulagen aufgebaut, da musst du aber im Dienst sein, da musst du diese Dienste leisten, sonst bekommst du das nicht.

Es ist so, wie ich es im Ausschuss auch schon erklärt habe: Ein Polizist ist mittlerweile nach der Strafprozessordnung erste Instanz des Strafverfahrens, das heißt, er macht eine juristische Tätigkeit, ist aber nicht juristisch, sondern als Hilfsdienst eingestuft.

Wie schaut es jetzt mit Zahlen aus? – Ich habe vorhin die Gehaltstabelle durchge­schaut: E2b-Beamte, das sind die Polizei-Hackler, die wirklich auf der Straße stehen, da könnt ihr vor dem Parlament und auch sonst wo schauen, das geht vom Inspektor bis zum Gruppeninspektor – das ist übrigens mein Dienstrang – verdienen in der Gehaltsstufe 1 1 675,50 € brutto im Monat.

Das geht dann bis zur Gehaltsstufe 19 – das ist die höchste, die ein E2b-Beamter erreichen kann –: 2 735,10 € brutto.

Jetzt habe ich mir das für den jungen Beamten, den jungen Inspektor ausgerechnet. Wenn man die Steuer und alles andere abzieht, kommt sein Gehalt auf 1 100 € netto. Bezieht jemand Mindestsicherung, so erhält er 880 €, mit dem Unterschied, dass der Exekutivbeamte, der den Kopf für uns alle hinhält, es selbst berappen muss, wenn zum Beispiel seine Waschmaschine oder sonst irgendetwas kaputt geht. Er bekommt keine Unterstützung für die Wohnung, keine Gebührenbefreiung bei Telefon und Fernsehen und so weiter. Jetzt erklären Sie mir, dass das gerecht ist!

Deswegen – ich habe mit Otto Pendl schon gesprochen – werden wir uns einmal zusammensetzen und diskutieren, was wir für die Exekutivbeamten, die wirklich gute Arbeit leisten und den Kopf für uns alle hinhalten, damit wir ruhig schlafen können, tun, um diesen Beamten ein angemessenes Gehalt zuzuerkennen, sodass sie auch dann leben können, wenn sie einmal im Krankenstand sind und alle Zulagen wegfallen, oder um im Ruhestand eine ordentliche Pension zu beziehen, von der sie leben können, ohne dass sie zum Bittsteller werden müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


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