Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 123

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auf den gesetzlichen Richter gewährleistet sein muss. Das ist wohl anders zu be­trachten als eine Ersatzregelung für einen anderen Beamten, der durch einen anderen Beamten jederzeit ersetzt werden kann. Daher ist das nicht so leicht auszudehnen, wie das vorhin angeführt wurde.

Ich finde es auch gut, dass die Karenzvertretung durch SprengelrichterInnen ermög­licht wird, sodass man dann in der Zeit, wo ein Beschäftigungsverbot besteht, Spren­gelrichter zur Aufrechterhaltung des Dienstes insbesondere von kleinen Gerichten heranziehen kann und nicht eine zweite Person auf denselben Dienstposten ernennen muss. Das ist eine sicher sehr praxisnahe Regelung.

Und wir erfüllen mit dieser Dienstrechts-Novelle auch einen Wunsch, den letzten Wunsch, den wir mit dem Kollegen Gerstl und den anderen Verfassungssprechern bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit als eine der Zielsetzungen formuliert haben, nämlich die Durchlässigkeit der Richterschaft nach fünf Jahren Praxis von den Verwal­tungs­gerichten hin zu den Straf- und Zivilgerichten. Auch das finde ich eine hervorragende Lösung. Das ist der letzte offene Punkt aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ich bin froh, dass wir den jetzt auch erfüllen können.

In diesem Sinne gibt es noch einen weiteren Entschließungsantrag zu nennen, der auch mit der Verabschiedung der letzten Novelle verabschiedet wurde, dass nämlich als Aufnahme eines Dienstverhinderungsgrundes nicht nur ein physischer Dienstunfall gilt, sondern auch eine akute psychische Belastungsreaktion, die zu einem Kranken­stand führt, und dass man nicht die pauschalen Vergütungen verliert, sondern dass diese pauschalen Vergütungen auch dann weitergeführt werden. Das finde ich in Ordnung. Wenn ein Polizeibeamter auf der Autobahn einen Lastwagen mit 72 Toten öffnet, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der gleich wieder im vollen Umfang dienstfähig ist, und dann sollte er nicht seine Vergütungen verlieren, die er sonst hat. Das finde ich auch eine gute Lösung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

14.16.02

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und wo auch immer Sie uns zuschauen! Ich möchte ganz kurz auf die Regierungsvorlage, also die Dienstrechts-Novelle eingehen, die ist so in Ordnung, die Unteroffiziere werden jetzt bessergestellt. Kollege Wittmann vor mir hat die Problematik mit den Krankenständen aufgrund traumatischer Erlebnisse im Dienst angesprochen. Hier sind Verbesserungen drinnen, die dringend notwendig waren, und deswegen wird das Team Stronach auch gerne zustimmen.

Ich möchte aber auch auf den Antrag des Kollegen Loacker mit der bezahlten Mittagspause eingehen. Du warst leider nicht im Ausschuss, Kollege Scherak war dort. (Abg. Weninger: Der war auf Mittagspause! – Heiterkeit.) Ich habe deutlich erklärt, warum das nicht geht. Der Antrag ist ja in gewissen Zügen nachvollziehbar, und ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen, und zwar in der Verwaltung, die Beamtenmittagspause nicht bezahlt werden müsste. Aber ich habe dich damals gefragt, wie du dir das vorstellst, wenn der Polizeibeamte – das sind eben auch Be­amte – unterwegs und in der nicht bezahlten Mittagspause ist, du einen Unfall hast, die Polizei anrufst, wenn du Glück hast ist der beim Notruf gerade nicht in der Mittags­pause, du erwischst jemanden, und dann sagt man: Okay, die Polizei kommt in einer halben Stunde, denn der ist jetzt gerade in der Mittagspause, weil er eine nicht


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