Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sie wissen offenbar davon nichts, daher bringe ich heute eine Anfrage an alle Ressorts ein, wie viel im Zusammenhang mit der Urlaubsrückstellung bei ihnen durch das neue Gesetz jetzt verschoben wird.

Eine weitere Unsicherheit konnten Sie auch nicht aus dem Weg räumen, das betrifft die Frage der unionsrechtlich korrekten Anrechnung von Vordienstzeiten. Ihre Vor­gängerin hat das inhaltlich überhaupt nie verstanden, ich hoffe, es gelingt Ihnen besser, denn wenn das nicht gelingt, fliegen uns da die Milliardenkosten nur so um die Ohren. Wie man bei den Urlaubsersatzleistungen sieht, nimmt man es mit dem Geld ja offensichtlich nicht so genau in diesem Ressort.

Was ich besonders „liebe“ – und deswegen habe ich den Antrag auf Abschaffung der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst eingebracht –, sind Sonderrechte: wenn die Beamten Dinge dürfen, die Normalsterbliche nicht dürfen. Im öffentlichen Dienst haben sie Anspruch auf 30 Minuten bezahlte Pause. Da frage ich mich, wie die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler dazu kommen, den Beamten und den Vertragsbe­diens­teten im Bund und in acht Bundesländern – nur in Vorarlberg nicht – die Mittagspause von 30 Minuten mitzuzahlen. Im Ausschuss sind wir mit dieser Ansicht allein geblieben, und die liebste Replik war die aus der FPÖ: Ja dann muss man halt die bezahlte Mittagspause auf die Privatwirtschaft ausdehnen! – Das finde ich doch geil! Dann gehen Sie zum Friseur und dürfen dem Friseur die Mittagspause mitzahlen, oder zu Ihnen nach Hause kommt der Elektriker, und Sie dürfen dem Elektriker die Mittags­pause mitzahlen.

Ich weiß nicht, ob Sie das zu Ende gedacht haben und ob Sie es den Bürgern wirklich so präsentieren wollen, jedenfalls muss ein Beamter für acht Stunden Gehalt nur sieben­einhalb Stunden arbeiten. (Abg. Weninger: Du gehst doch auch auf Mittags­pause!) Das versteht die Mehrheit der Bevölkerung nicht, und dass Sie das vertei­digen, diese Besitzstandsverteidiger Rot und Schwarz mit Grün-, Blau- und Stronach-Verstärkung, halte ich für hochnotpeinlich, und das zeigt, wie dieses Parlament an den Bürgern vorbeiregiert! (Beifall bei den NEOS.)

Es sind viel zu viele öffentliche Bedienstete hier in diesem Haus, und das zeigt auch, wie wirklichkeitsfremd die Politik geworden ist. Wir vertreten die, die arbeiten, wir vertreten die, die arbeiten wollen, die Steuern zahlen und die jene Geschenke finanzieren müssen, die Sie Ihrer Klientel machen. (Beifall bei den NEOS.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


14.12.14

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich will mich auf einige wenige Punkte aus dieser Novelle des Beamten-Dienstrechts beschränken. Wir haben im Herbst die letzte Novelle gehabt, da ist es zu großer Aufregung gekommen, insbesondere in der Richterschaft, und es wurde damals auch ein Entschließungsantrag angenommen. Wir erfüllen jetzt diesen Entschließungsantrag, und dieser Entschließungsantrag besagt, wie mein Vorredner schon gesagt hat, dass man nach längerem Krankenstand die Möglichkeit hat, eine Teilzeitregelung zu treffen. Eine Herabsetzung der Auslastung bis auf die Hälfte ist hier möglich, und ich finde diese Regelung hervorragend, damit man auch, wenn man nicht ganz fit ist, die Möglichkeit hat, diesen Beruf auszuüben.

Ich bin nicht der Ansicht des Kollegen, dass man das auf die gesamte Beamtenschaft übertragen kann, weil die Vertretungsregelungen außerhalb der Richterschaft nicht so streng sind wie die Vertretungsregelungen bei der Richterschaft, weil ja hier das Recht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite