Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall einer disziplinären Verfolgung von Beamten trotz voller Sanktionierung unter Diversion (1196 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1595/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (1197 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Beamtendienstrechts-Novelle: Na ja, es wird nicht überraschen, dass ich der Meinung bin, der Regierung ist mit dieser Novelle nicht gerade ein großer Wurf gelungen. Es sind ein paar Dinge zurechtgerückt worden, aber es bleiben auch Probleme und Fragen offen.
Beginnen wir mit dem Positiven! Und das ist: Endlich können Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Das war hoch an der Zeit. Ich habe noch im Ohr, wie die Vorgängerin, Staatssekretärin Steßl, gesagt hat, ja, ja, sie sei eh dafür, aber sie müsse das noch mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst verhandeln. Ich meine, diese Ohnmacht gegenüber der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ist an Peinlichkeit schwer zu überbieten.
Was auch noch positiv ist, ist die Einführung eines Teilkrankenstandes für Richter, die nach langer Krankheit in den Dienst zurückkommen. Aber da frage ich mich: Warum kann man diesen Teilkrankenstand nicht insgesamt für die Arbeitnehmerschaft einführen? Da ist die Regierung mehr als säumig.
Spannend wird es bei den Dingen, die nicht so toll gelungen sind. Sie wissen nämlich nicht einmal, wie teuer Sie diese Novelle kommt. Es muss ja jetzt die Urlaubsersatzleistung neu geregelt werden, und zwar für den Fall, dass ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet und noch offene Urlaubsansprüche hat. Da gibt es nämlich ein EuGH-Urteil, das besagt, dass auch anteilig Sonderzahlungen, Zuschüsse und Nebengebühren einzuberechnen sind. Das Finanzministerium hat gemeint, das haben sie einzukalkulieren vergessen. Natürlich, wenn ich so eine Rückstellung bilde, muss ich diese zusätzlichen Kosten auch in die Urlaubsrückstellung, in die finanzielle Vorsorge für diese Kosten aufnehmen, und da haben sie sich um 26 Prozent, nämlich um ungefähr 110 Millionen €, vertan oder sie haben es einfach unter den Tisch fallen lassen. Jedenfalls wird dieser Betrag nicht zurückgestellt und ist in der WFA aus den Kosten ausgeblendet.
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