Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 163

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Wenn man an den Standort Österreich denkt: Warum ist Österreich ein guter Stand­ort? – Weil wir gute Unternehmer haben, aber genauso gute Arbeitskräfte, die bereit sind, etwas zu leisten. Und dann denke ich mir, es muss nicht immer Bestrafen sein, es muss nicht immer Wegnehmen sein, sondern man kann Arbeitnehmer auch einmal belohnen.

Da tut es mir ein bisschen im Herzen weh, wenn Kollege Hagen sagt, dass er sich vorstellen könnte, dass man außer bei der Polizei dem öffentlichen Dienst die halbe Stunde Arbeitszeit streicht. Das kann ich nicht verstehen! Ich habe viele Jahre in der öffentlichen Sicherheitsverwaltung gearbeitet; und wenn Millionen von Akten bearbeitet und Verfahren geführt werden, dann weiß man erst, wie belastet diese Menschen sind. Man sollte sich schon bei der Verwaltung etwas überlegen, aber nur dahin gehend, wie man die Beamten entlasten oder die Aufgaben sinnvoll verteilen kann. Unter Um­ständen muss man noch mehr Personal fordern.

Aber jetzt zurück zu meiner eigentlichen Rede: Ja, wir Freiheitlichen stimmen der Dienstrechts-Novelle zu. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir stimmen ihr zu, weil wir einerseits Punkte darin finden, die wir selbst beantragt haben, und weil wir uns in dieser Novelle wiederfinden. Wir sagen: Es ist notwendig gewesen, akute psychische Belastungsreaktionen gleich, wie wenn jemand einen Dienstunfall hat, zu behandeln. Es war wichtig, Richterinnen und Richtern die Möglichkeit zu geben, dass sie ihre Dienstzeit auf die Hälfte reduzieren lassen, wenn sie zuvor erkrankt waren und eine gewisse Zeit für den Einstieg in die Arbeitswelt brauchen, denn jeder weiß, dass viele, viele Richter mit Arbeit belastet sind, die sie nahe an ein Burnout bringen.

Es war auch richtig, dass man Unteroffizieren endlich einmal die Wertschätzung ent­gegenbringt, die sie verdienen. Mit dieser neuen Novelle wird nämlich die Verwen­dungsgruppe Unteroffizier 2 an die Verwendungsgruppe Unteroffizier 1 angepasst. Mir gefällt auch die Begründung, warum, nämlich dass sie einer der Hauptträger eines sinnvollen und attraktiven Wehrdienstes sind. Da können wir auch nur zustimmen.

Wir können auch zustimmen, dass man Behinderten die Möglichkeit gibt, dass sie im öffentlichen Dienst arbeiten, wenn sie für den Bereich, in dem sie arbeiten, die not­wendige Kenntnis haben.

Mit all dem sind wir aber noch nicht fertig, und wir können uns sicher nicht ausruhen. Aus diesem Grunde ist es mir ein Anliegen, in Form eines Entschließungsantrages ein weiteres Problem der Lösung zuzuführen. Es geht uns dabei darum, dass man die Zulage für Beamte der Verwendungsgruppe E2b, die man im Jahr 2006 eingeführt hat, die eigentlich nur 35 € beträgt und die man erst ab der Gehaltsstufe 12 erhöht, in eine ruhegenussfähige Zulage umwandelt und auch dem Index anpasst. Ich glaube, nach zehn Jahren wäre das angebracht. Es ist vor allem auch so, dass die Verwen­dungs­gruppen E1 und E2a bereits solch ruhegenussfähige Zulagen besitzen; in diesem Sinne wäre es auch nur gerecht, diese für Bedienstete der Verwendungsgruppe E2b einzuführen. (Beifall des Abg. Hagen.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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