meldewesen, aber genauso Beamte des Krankenpflegedienstes sind. (Abg. Strolz: Warum brauchen sie dieses Privileg?!) – Dieses Privileg ist kein Privileg. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Schauen Sie sich das an! Schauen Sie sich Theorie und Praxis ganz einfach an (anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS), schauen Sie sich an – so, wie der Kollege auch schon ausgeführt hat –, wie es in der Praxis wirklich funktioniert! Sie werden in diesem Gesetz nirgends einen Passus finden, der die Mittagspause bezeichnet. Den werden Sie nicht finden. (Abg. Strolz: Jetzt tun wir nicht Wörter klauben!) Wenn Sie diesen finden, dann zeigen Sie ihn mir bitte, denn das ist nicht wahr.
Dass Kolleginnen und Kollegen – genauso wie alle anderen – nach sechs Stunden ein Anrecht auf eine Pause haben, was im Privatrecht genauso wie im BDG ist, kann man, glaube ich, so unterstreichen. (Abg. Strolz: Ja, nicht bezahlt!)
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal die wesentlichen Punkte hervorheben, die in diesem Gesetzentwurf jetzt berücksichtigt wurden. Es ist ein wesentlicher und ein guter Schritt, den Frau Staatssekretärin Steßl damals noch eingeleitet hat. Ja, und ich denke, das ist dann auch gelebte Demokratie, wenn die Opposition sagen kann, sie hat diesen Antrag eingebracht. Er wurde diskutiert, für gut befunden und auch ins Gesetz eingearbeitet, das halte ich wirklich für eine aktive Politik, die wir hier leisten. Gerade das BDG ist ja keines dieser Gesetze, die einmal aufgesetzt werden und dann fertig sind, sondern das muss ständig an das aktuelle Leben angepasst werden.
Daher halte ich es für toll und positiv, dass man darauf reagiert hat, dass man jetzt auch behinderte Menschen noch in die BDG-Novelle aufnimmt. Ich halte es auch für gut, dass es jetzt laut BDG möglich sein wird, dass man einen Strafregisterauszug machen kann, wenn es zu einer Neuaufnahme kommt. Ich denke mir, dass das ein ganz wesentlicher Aspekt ist, denn es gibt viele Menschen, viele Beamtinnen und Beamte, die dann auch mit Kindern arbeiten. Und es soll das gute Recht sein, sowohl die Kinder als auch die Menschen, die dort arbeiten, zu schützen. Und daher halte ich es für eine gute Ergänzung, dass man jetzt diesen Strafregisterauszug ganz einfach noch einmal nachvollzieht.
Zu dem Antrag, den Kollegin Aslan gerade eingebracht hat: Kollegin Maurer hat im Ausschuss gesagt, es reicht ihr nicht aus, dass man sagt, man kommt nur mit den Minderjährigen aus. Die Frau Staatssekretärin hat schon zugesagt, dass es im Herbst noch einmal eine Novelle geben wird, sodass man das noch einmal berücksichtigt, sich das anschaut, noch einmal diskutiert und dann hoffentlich auch in die Novelle einarbeitet. Ich denke mir, das ist auch so ein Aspekt, mit dem wir hier weiter arbeiten können.
Dass wir auch für die Attraktivität des Bundesheeres einen Abänderungsantrag eingebracht haben, sodass das Besoldungsrecht für die Grundwehrdiener ganz einfach neu gestaltet wird, um das Bundesheer ganz einfach attraktiver zu machen, ist, glaube ich, auch ein wesentlicher Aspekt und ein guter Ansatz, womit man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erwischt.
Ich glaube, dass das BDG in dieser Art und Weise ein gutes Gesetz ist, das wieder in die Zeit hineingerückt wurde, in der wir uns jetzt gerade befinden; es gehört immer wieder neu durchgearbeitet. Es zeigt aber auch die Komplexität und die Schwierigkeiten, die dahinterstecken, weil sehr, sehr viele Dienstgruppen dahinter verborgen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
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