Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 167

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solcher und weiterer Straftaten ausreichend psycho-sozial und juristisch vorbereitet und begleitet werden.

Disziplinarkommissionen, die Verfahren zu Dienstvergehen von Beamtinnen und Beamten durchführen, sind auch mit Delikten wie sexueller Belästigung befasst. In diesen Verfahren genießen die mutmaßlichen Opfer – im Verfahren ZeugInnen genannt – jedoch  weit weniger Rechte als ZeugInnen in Strafverfahren.

Die aktuelle Dienstrechtsnovelle 2016 geht auf den Vorwurf des mangelnden Opfer­schutzes im Diziplinarrecht insofern ein, als nun für alle ZeugInnen eine selbstgewählte Begleitperson im Verfahren erlaubt wird.

Was weiterhin fehlt ist das Recht auf eine kostenlose psycho-soziale Prozess­begleitung, die jedoch dringend notwendig wäre, um den Belastungen des Verfahrens standzuhalten. 

Auch das Recht auf eine kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen (nicht nur die Minderjährigen) fehlt im aktuellen Regierungsentwurf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Recht auf psycho-soziale Prozessbegleitung für ZeugInnen in Verfahren zu sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing im Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes verankert. Zudem muss sichergestellt werden, dass die kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen im Verfahren möglich ist.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.48.31

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Beamten-Dienstrechtsgesetz sorgt immer wieder für Aufregung und immer wieder für neue Ideen. Ich halte diese heutige Idee der NEOS, diesen Antrag mit der Mittagspause noch einmal zu diskutieren, wirklich für sehr originell, weil es ganz einfach zeigt, dass sie nicht bereit sind, einen Gerichtsentscheid, einen VwGH-Entscheid zu akzeptieren. (Abg. Scherak: Man kann Gesetze ändern!)

Da gibt es einen Entscheid, und der sagt aus, dass zu bezahlen ist; und der ist ganz einfach zu akzeptieren, auch wenn es Ihnen Ihrerseits so nicht in den Kram passt. (Abg. Strolz: Aber als Gesetzgeber kann man Gesetze ändern!) Wie stellen Sie sich vor, was Beamte sind und was nicht? – Ich stelle mir immer vor, wenn ich Ihren Schilderungen zuhöre, dass das irgendjemand mit Ärmelschonern ist, der als Verwaltungsbeamter hinter einem Schreibtisch sitzt. Dem ist nicht so!

Ihnen sollte schon auch bewusst sein, wie viele Menschen im Bundesdienst arbeiten: Es sind sehr wohl welche im Verwaltungsdienst, aber genauso welche im Exe­kutivdienst (Abg. Strolz: Ja, okay!), ob das Universitätsprofessoren sind, ob es Dozenten sind (Abg. Strolz: Alles gut!), ob es Universitätsassistenten sind, ob es Hochschullehrer, Lehrer, Schul- und Fachinspektoren, Beamte vom Post- und Fern-


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