Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 166

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ten der Opfer. Insofern würden wir heute einen Antrag einbringen, weil wir denken, durch diesen Antrag können wir endlich einmal einen konkreten Schritt diesbezüglich setzen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Recht auf psycho-soziale Prozessbegleitung für ZeugInnen in Verfahren zu sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing im Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes verankert. Zudem muss sichergestellt werden, dass die kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen im Verfahren möglich ist.“

*****

Ich hoffe, wir bekommen auch Ihre Unterstützung, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Sigi Maurer, Freundinnen und Freunde betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Lan­des­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensions­daten­übermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.)

Begründung

Sexuelle Belästigung ist ein Sexualverbrechen, dessen Verhandlung für die beteiligten Personen eine hohe psychische und emotionale Belastung darstellt.

Das österreichische Justizsystem hat deshalb 2006 umfassende Opferrechte in der Strafprozessordnung verankert, die sicherstellen sollen, dass ZeugInnen bzw. Opfer


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