Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Zulage an den Referenzbetrag zu binden, um eine Wertanpassung sicherzustellen (1,7 % wäre derzeit € 41,90, 2 % wäre € 61,60).

Der Berechnung liegen die derzeitige E2b-Zulage in der Höhe von € 35,-- und deren fiktive Erhöhung laut VPI 2005 seit 01.04.06 zugrunde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Aslan ist als Nächste zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


16.44.00

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Men­schenwürde. Sexuelle Belästigung ist ein Sexualverbrechen. Um es heute noch einmal zu diskutieren, denke ich, muss man einmal auf die prozessuale Ebene schauen.

Auf der prozessualen Ebene gibt es für die Betroffenen einige große Hürden. Die erste Hürde ist es, dass es für Betroffene schwer ist, eine Anzeige gegen einen Täter, eine Täterin zu erstatten, wenn sich diese Person in einer – unter Anführungszeichen – „stärkeren Position“ befindet. Das verhält sich wie zum Beispiel auf der Universität. Eine weitere große Hürde ist es, wenn der Betroffene im Prozess dasteht und sich natürlich schwertut, wenn er auf eine psychosoziale und eine juristische Prozess­begleitung angewiesen ist, die er da nicht hat. Wir wissen einfach, dass es auch für die Betroffenen eine enorm hohe psychische und emotionale Belastung ist.

Disziplinarkommissionen, die auch Verfahren zu Dienstvergehen von Beamten, Beamtinnen durchführen, befassen sich natürlich auch immer wieder mit sexueller Belästigung. Jedoch genießen diese Opfer beziehungsweise Zeuginnen und Zeugen gerade in diesem Verfahren kein Recht auf psychosoziale und juristische Prozess­begleitung. Durch die Dienstrechts-Novelle ist es, wie Sie, Frau Staatssekretärin, heute gesagt haben, zwar möglich, dass die Betroffenen jetzt eine Begleitperson im Verfah­ren beiziehen können – diese Änderungen sind sehr wichtig und gut –, in der öster­reichischen Strafprozessordnung ist es aber so, dass gewaltbetroffene Opfer ein Anrecht auf unentgeltliche psychosoziale und juristische Prozessbegleitung haben. In Disziplinarverfahren haben die Opfer dieses gleiche Recht nicht, obwohl sie von der gleichen Tat betroffen sind.

Was im aktuellen Regierungsentwurf natürlich noch fehlt, ist das Recht auf eine kontradiktorische Einvernahme, und zwar für alle Zeuginnen und Zeugen, also nicht nur für Minderjährige. Das ist dringend notwendig und wertvoll; und es hilft natürlich, Opfer in dieser schwierigen Zeit auch ein bisschen zu entlasten.

Sie haben zwar gesagt, dass es natürlich Bemühungen auf der Ebene gibt, aber ich denke, es sollte keine Zeit vergehen, denn wenn Zeit vergeht, dann geht das auf Kos-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite