Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 174

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17.12.03

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Über den VCÖ haben wir jetzt genug gehört, glaube ich, Herr Kollege Deimek.

Ich möchte in aller Kürze auf ein Problem eingehen, das ich auch im Ausschuss ange­sprochen habe. Es wurde mir von Ihnen, Herr Minister Leichtfried, beziehungsweise auch vom ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger geantwortet, dass das Problem gar nicht existiert und wir deswegen ohne Weiteres zustimmen können.

Worum geht es? – Es geht darum, dass die Fahrschulen bei diesen Perfektions­trainings auf der einen Seite eine Genehmigung des Landeshauptmanns benötigen und auf der anderen Seite aber, wenn sie eine solche Genehmigung nicht erhalten, von der Bezirkshauptmannschaft zuerst eine Abmahnung und dann in weiterer Folge auch eine Strafe erhalten können.

Meine konkrete Frage damals im Verkehrsausschuss war: Was ist vorgesehen, wenn eine Fahrschule solche Trainings anbieten will, aber vom Landeshauptmann – Lan­deshauptfrauen haben wir ja derzeit leider keine (Abg. Wöginger: Kommt schon wieder!) – keine Genehmigung bekommt? Was war die Antwort sowohl des Ministers als auch des Kollegen Ottenschläger? – Diesen Fall gibt es gar nicht.

Ich darf jetzt die Fahrschule nicht namentlich nennen, darf aber erwähnen, dass es in einer Bezirkshauptmannschaft in Vorarlberg derzeit einen solchen Fall gibt, in dem eine solche Genehmigung vonseiten des Landeshauptmanns ganz bewusst nicht erteilt wird, um einfach nicht mehr Wettbewerb in der Region zuzulassen – und das war kein Einzelfall, sondern das ist in der Vergangenheit öfter vorgekommen.

Das Problem, das ich schildere, ist durch dieses Gesetz festgeschrieben, es ist aber von der Novelle nicht betroffen. Das heißt, wir können der Novelle trotzdem zustim­men, weil sie eine Verbesserung in vielen Bereichen bringt. Sie hat aber eine konkrete Problemsituation nicht bereinigt, das bedeutet, wir werden mit einem entsprechenden Antrag auf die Abgeordnetenkollegen zugehen und die nächste Novelle, die hoffentlich bald erfolgt, vorbereiten.

Der zweite Punkt ist nicht weniger kritisch – Kollege Willi hat ihn schon angesprochen –: Es wird mit dem Argument, dass mehr Wettbewerb zugelassen wird, der Kreis jener, die Perfektionsfahrten anbieten dürfen, von den Fahrschulen auch auf den Kraftfahr­beirat erweitert. Alle Mitglieder des Kraftfahrbeirats dürfen jetzt hinsichtlich dieser Perfektionsfahren das Gleiche anbieten wie die Fahrschulen.

Im Kraftfahrbeirat sitzen aber nur ÖAMTC und ARBÖ. Ich gebe Ihnen schon recht, Herr Kollege Deimek, der VCÖ wird konkret nicht viel machen können. Aber was bedeutet das? – Wir schreiben fest, dass zwei Organisationen – meinetwegen mögen sie überparteilich sein – in den Wettbewerb hineingelassen werden, aber alle ande­ren – auch die, die noch kommen – nicht.

Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, wenn man Parameter festgelegt hätte: Die jeweiligen Organisationen müssen überregional verfügbar sein, müssen bestimmte Dienstleistungen anbieten, müssen das eine gewisse Anzahl an Jahren schon getan haben, die Mitarbeiter müssen einen bestimmten Ausbildungsgrad haben und, und, und. Wir schaffen ja sonst auch für ein kleines Volumen eine riesige Ausschreibungs­büro­kratie – und da schaffen wir es nicht! Es wird genau darauf abgezielt, zwei weitere Teilnehmer in den Markt zu lassen und alle anderen wieder abzuschotten. Das geht nicht.

 


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