Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 196

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Eines muss schon festgestellt werden: Gefährlich ist besonders die Landung, denn sie kommt immer plötzlich, und in der Umgebung treten plötzlich Lärm oder andere Belästigungen auf. Allerdings ist hier klar festzustellen, dass es wichtig ist, diese Gesetzesänderung durchzuführen.

Beim zweiten Bereich wird die Sache allerdings schon etwas schwieriger: Da geht es um Heißluftballone, Segelflugzeuge, Motordrachenflieger, Freiballone oder Fallschirm­springer. Wenn Fallschirmspringer für eine Geburtstagsparty ausmachen, dass sie dort und da abspringen, weil ja gerade ein Fest stattfindet, dann ist schon die Frage zu stellen, ob es unbedingt notwendig ist, dafür kurzfristig eine Landemöglichkeit zu schaffen. Gleichzeitig treten da wieder jene Probleme ein, die wir aus der Jagd ja schon kennen und die so weit gehen, dass es im jagdlichen Betrieb zu gewaltigen Störungen kommt. Es geht oft so weit, dass Tiere abstürzen, weil sie plötzlich in eine Stresssituation kommen und flüchten müssen. Da müssen wir vorsichtig sein, um in diesem Zusammenhang nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Die dritte Sache in dieser Gesetzesänderung betrifft Feuerwerkskörper. Feuerwerks­körper sind meines Erachtens in der Nähe von Zivilflugplätzen äußerst vorsichtig einzusetzen. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: Bei jedem Zivilflugplatz gibt es auch die Möglichkeit einer Notlandung oder einer verspätet angemeldeten Landung. Das heißt im Klartext: Ein Flugzeug, das sich in der Luft befindet, wird ja nicht auf der Straße landen, wenn es unterwegs Probleme hat, sondern es muss seinen Zielflug­hafen sicher erreichen können. (Abg. Moser: Oder den Notflughafen!)

Wenn zum Beispiel an einem Zivilflughafen um 23 Uhr Dienstschluss ist, aber nachher noch ein Flugzeug angemeldet wird – was übrigens auch Kosten für das Flugunter­nehmen bedeutet –, dann stelle ich mir die Frage, was wichtiger ist: die Genehmigung eines Feuerwerks oder die Sicherstellung des sicheren Betriebes eines Flugplatzes? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Moser: Na, Letzteres natürlich!)

Deshalb ist für uns ganz entscheidend für die Zustimmung, dass die Ausschuss­feststellung beschlossen wurde und wir in einem Jahr zu evaluieren haben, ob diese Sache auch einen guten Ausgang nehmen möge. (Beifall bei der FPÖ.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Pock zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.25.33

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Bevor ich auf die Punkte 19 und 20 eingehe, möchte ich herzlich eine junge inter­nationale Forschergruppe des Zentrums für Medizinische Physik von der MedUni Wien begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte nur in aller Kürze unsere Unterstützung für Tagesordnungspunkt 19, Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, kundtun. Ich finde die Änderungen alle solide, es gibt keinen Punkt zur Kritik, das unterstützen wir sehr gerne.

Umso mehr Grund zur Kritik gibt es dafür für den Antrag betreffend fluglärm­redu­zierende und damit bürgerInnenfreundliche Verwendung der bei der Austro Con­trol anfallenden Überschüsse, eingebracht von den grünen Kolleginnen und Kollegen.

Was ist der Inhalt des Antrags? – Die Austro Control erhält für Dienstleistungen von den Fluglinien entsprechende Gebühren. Normalerweise – und das ist ja auch gesetz­lich so verankert – darf die Austro Control maximal 2 Prozent Gewinn oder Verlust machen. Meine Vorrednerin hat das schon angesprochen. Im letzten Jahr kam es zu einem außergewöhnlichen Gewinn aufgrund von zwei besonderen Ereignissen, näm-


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