Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 197

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lich einer Reduktion beim Personal und deutlich gesunkenen Zinskosten. Dadurch hat sich der Gewinn von 1,8 Millionen € im Jahr auf 12,9 Millionen € im Jahr erhöht.

Was ist derzeit im Gesetz vorgesehen? – Ist der Gewinn höher als diese besagten 2 Prozent, erhalten die Fluglinien, die Unternehmen, die eingezahlt haben, diesen Überschuss entsprechend den Anteilen, die sie eingezahlt haben, wieder retour. Man sollte meinen, das ist eine gute Sache: Wenn ein Unternehmen zu viel bezahlt hat, bekommt es den zu viel bezahlten Betrag zurück.

Die grünen Kolleginnen und Kollegen schlagen vor, dass man das in Zukunft anders macht, nämlich dass man diesen Überschuss behält und in fluglärmreduzierende und bürgerInnenfreundliche Maßnahmen investiert.

Das bedeutet, dass aus dem privatwirtschaftlichen Gewinn – es gibt einen Überschuss, ich gebe es zurück an die Unternehmen, die die Dienstleistung bezahlt haben – ganz plötzlich eine Abgabe wird. Somit steigt auch die Abgabenquote, und das durch die Hintertür. Da machen wir nicht mit, auch nicht bei diesem Antrag, das haben wir schon tausendmal gesagt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.28.00

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird: Kollege Willi, weißt du, was sauer auf­stoßen würde? – Wenn die vielen Tierkadaver – Rinder, die vom Blitz erschlagen werden – liegen gelassen und nicht abtransportiert würden. Was die vielen Touristen sagen würden, wenn sie diese Kadaver vorfänden! Im Sommer stinken diese Kadaver, wenn sie nicht abtransportiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein sehr gutes Gesetz und vor allem in der Praxis ganz wichtig. Dieses Gesetz betrifft hauptsächlich die Vereinfachung von Bewilligungen für Abflüge oder Landungen außerhalb der Flugplätze. Dabei geht es beispielsweise um den von mir gerade angesprochenen Abtransport von Tierkadavern. Erst kürzlich war zu lesen, dass 17 oder 18 Rinder vom Blitz erschlagen wurden.

Das ist vor allem auch bei Materialflügen im öffentlichen Interesse wichtig. Ganz wichtig sind auch Flüge, die die Sicherheit betreffen, also Lawinenbeobachtung und viele andere Fälle mehr.

Betroffen von dieser Novelle sind zum Beispiel auch Fallschirmspringer.

In diesem Gesetz ist auch geregelt, welche Feuerwerkskörper in der Nähe von Flug­häfen während der Betriebszeiten nicht verwendet werden dürfen. Ich denke, das ist ein problematischer Bereich, und wir haben das schon oft gehört, Herr Minister. Auch mit Laserpointern und dergleichen mehr werden Piloten irritiert, wodurch die Sicherheit gefährdet wird. Das wollen wir nicht, und deshalb ist das ein sehr gutes Gesetz für die Praxis. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Franz.)

18.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.30.05

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als letzter Redner darf ich noch einmal festhalten, dass es vor allem um eine rechtliche Anpassung geht, damit kurzfristig erforderliche


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