Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 195

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Ich glaube, es ist ein guter Mittelweg, und ich denke auch, dass das dann gut funk­tionieren wird. Da können wir schon alle dafür sein, wie ich meine, weil es eben hin und wieder solche Situationen gibt, gerade auch bei uns im bergigen Gebiet, wo eine schnelle Bergung von Tierkadavern oder ein Kontrollflug gemacht werden muss und man nicht diesen ganzen Behördenweg einhalten kann. Aber so etwas ist ja immer im öffentlichen Interesse, und von daher denke ich, dass man das auch vertreten kann.

Außerdem ist es so, dass die Besitzer des Grundstücks, auf dem die Landung erfolgt, nach wie vor einverstanden sein müssen und auch eine rechtliche Handhabe hätten, wenn sie sich übervorteilt fühlen würden oder damit eben nicht einverstanden wären.

Ich möchte noch ergänzen, dass wir in diesem Gesetz auch regeln, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern innerhalb von Sicherheitszonen von Flughäfen erlaubt ist, wenn der Flughafen keine Betriebszeit hat. Es gibt bei uns ja sehr viele kleine Flughäfen, die irgendwann um 22 oder 23 Uhr schließen, und dann ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in Zukunft erlaubt, innerhalb der Betriebszeiten aber natürlich nicht, weil das ja eine gefährliche Situation wäre.

Wir sind davon überzeugt, dass es sich bei dieser Novelle um sinnvolle Beschlüsse handelt, und zwar wirklich im Sinne der betroffenen Anrainer, der Flugsportler, der Luftfahrt und der Rettungsdienste.

Was euren Antrag betrifft, lieber Kollege Georg Willi, bezüglich der Austro Control: Das klingt natürlich alles supergut. Du hast aber vergessen, dazuzusagen, dass die Austro Control eigentlich nur 2 Prozent Gewinn einbehalten darf.

Alle anderen Gelder, die eingenommen werden oder vorher budgetiert worden sind, müssen wieder im Rahmen von Single European Sky rückerstattet werden. Auch von diesen 13 Millionen € Gewinn – das klingt natürlich sehr schön – sind keine 13 Millio­nen € übrig geblieben, sondern 9 Millionen € wurden wieder an die einzelnen Flug­gesellschaften rückerstattet. Daher ist der Ansatz vielleicht begrüßenswert, aber ein­fach nicht durchführbar. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte.

 


18.20.33

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren des Plenums! Geschätzte Zuhörer und Zuseher im Internet oder via Fernsehen! 1986 habe ich meinen Jagdschein beziehungsweise meinen Flugschein und 1990 die Jagdschutzprüfung und gleichzeitig den Berufspilo­ten­schein gemacht. Ich habe heute für meine erste Rede dieses Thema ausgewählt, diesen Initiativantrag, weil ich geglaubt habe, dass das ja ganz einfach ist, dieser Initiativantrag wird für mich als Berufspiloten ja gar kein Problem darstellen.

Ich kann einmal kurz vorwegschicken, dass wir aufgrund einer gewissen Deregulie­rung, die diesem Antrag zugrunde liegt, natürlich auch unsere Zustimmung geben werden.

Man muss allerdings bei diesem Antrag schon gewaltige Unterschiede machen, nämlich dahin gehend, dass es sich im ersten Bereich dieser Gesetzesänderung wahrscheinlich um Hubschrauberflüge handeln wird. Das sind Hubschrauberflüge, die auch notwendig sind und die dazu dienen, extrem wichtige Aufgaben im Gebirge, an unzugänglichen und auch unbekannten Stellen mit entsprechendem Gerät zu erledigen. Da kommt es natürlich immer wieder zu Lärmbelästigungen. Da kommt es auch immer wieder zu verschiedenen Problemen mit der Jägerschaft, die hintan­zuhalten sind, wenn Gefahr im Verzug ist.

 


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