Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 202

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Jetzt noch etwas: Wenn Sie es nämlich nicht tun, dann widersprechen Sie der EU-Wegekostenrichtlinie. Zweitens: Sie widersprechen sich selber oder, sagen wir, dem Bundeskanzleramt. Wir haben nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Über­schreitung der Stickoxide laufen. Im Antwortschreiben, in dem sich Österreich recht­fertigt, wieso das passiert ist, steht, dass Österreich diese Mautspreizung, wie wir sie heute haben, anwendet, also die alte Spreizung.

Da steht – ich zitiere –: Dies lässt darauf schließen, dass auch die seit 2010 einge­führte Spreizung der Mauttarife in den letzten Jahren einen entsprechenden Beitrag leisten konnte. – Das heißt, das Bundeskanzleramt brüstet sich mit der Mautdif­ferenzierung, die wir heute haben, nämlich bei den Infrastrukturkosten, und sagt: Gut sind wir, wir haben eh etwas getan.

Genau das, mit dem sich das Bundeskanzleramt heute brüstet, soll abgeschafft werden.

Noch ein letzter Satz: Es widerspricht auch dem, was wir morgen beschließen werden: das Klimaabkommen von Paris. Das zwingt uns – zum Glück, und alle sind dafür bis auf die berühmte FPÖ, die das nicht notwendig findet – zur Ökologisierung der Mauten. (Abg. Pirklhuber: Ganz genau!)

Daher meine Bitte an Sie, Herr Minister, und meine Bitte an Sie, meine Damen und Herren: Bleiben wir auf dem richtigen Pfad der Ökologisierung der Lkw-Mauten und tun Sie das, was in der Wegekostenrichtlinie drinnen steht, Herr Minister, darum ersuche ich Sie! (Beifall bei den Grünen.)

18.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


18.46.37

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Novelle des Bundesstraßen-Mautgeset­zes 2002 wird insgesamt einen wesentlichen Beitrag zu mehr Kostenwahrheit im Ver­kehr, wie sie auch von den Grünen immer wieder gefordert wurde, leisten, da ab 1. Jänner 2017 erstmals auch externe Kosten, wie gerade erwähnt, der Luftver­schmutzung und des Lärms bei der Berechnung der Mauttarife berücksichtigt werden. Anders als bei der bisher stets aufkommensneutral zu gestaltenden Spreizung der Mauttarife erfolgt die nach Emissionsklassen unterschiedlich hohe Anlastung der externen Kosten künftig zusätzlich zu den Tarifen. Herr Willi! Das haben Sie hier absichtlich weggelassen. Es werden zusätzlich 40 Millionen € pro Jahr … (Abg. Willi: Das hat man gesehen! Das war oben drauf!) – Das habe ich nicht gesehen.

Bei in Summe einer Milliarde Gesamtaufwand erscheinen 40 Millionen € natürlich in Relation nicht unbedingt als sehr viel, aber sie kommen zusätzlich dazu. (Abg. Öllinger: Ja, stimmt! Das ist wirklich nicht sehr viel!)

Das ermöglicht auch zusätzliche Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Ver­kehrs in Österreich. Die emissionsklassenabhängige Bemautung entfällt also nicht, sondern erfolgt künftig im Wege der Anlastung der externen Kosten. Die maximale Spreizung wird am Basisnetz zwar geringer sein als bisher, schadstoffarme Fahrzeuge werden aber jedenfalls auch weiterhin erheblich begünstigt.

EURO-Klasse-VI-Fahrzeuge zahlen um 20 Millionen € pro Jahr im gesamten Wege­netz in Österreich weniger. Das haben Sie auch vergessen zu erwähnen. Damit kommt der EURO VI auch im Brennerkorridor in den Genuss eines geringeren Tarifs als die weniger umweltfreundlichen Fahrzeuge. Das wäre durchaus ein Grund – in Summe genau das, was die Grünen die letzten Jahre gefordert haben –, auch der neuen


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