Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 237

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Der Ausbau des barrierefreien Angebotes für blinde, taubblinde und schwer seh­behinderte Menschen mittels Audiodeskription stieg im selben Zeitraum von 2,3 % auf nicht einmal 10 %.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die Rundfunkgebühr für sinnesbehinderte Menschen dem prozentuellen Ausbau des barrierefreien Ange­botes entspricht.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.47.22

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Jarmer, dieser Antrag kommt ja in den unterschiedlichen Ausschüssen immer wieder einmal. Das richtige Ministerium wäre eigentlich das Finanzministerium, da die Fernmeldege­büh­renordnung im Finanzministerium geregelt wird. Deswegen ist der Minister eigentlich der falsche Ansprechpartner, und aus diesem Grund werden wir heute den Antrag auch ablehnen.

Ich kann den Ansatz natürlich nachvollziehen, überhaupt keine Frage, aber ich möchte trotzdem zu bedenken geben, dass die Gebührenbefreiung einer anderen Logik – wenn ich das so sagen darf – folgt, nämlich der Logik, dass man auf Einkommens­grenzen schaut. 2004 ist das unter einer blau-schwarzen Regierung geändert worden, man hat damals das Gesetz dahin gehend geändert, dass eben die Einkommens­grenze der ausschlaggebende Punkt für eine Gebührenbefreiung ist. Seitdem ist das eben so. Und es ist nicht daran gemessen worden, wie groß der barrierefreie Ausbau des ORF-Programms ist. Das ist einfach nur die Logik hinter dem Gesetz.

Ausführen möchte ich auch noch gerne ganz kurz – die Kollegin Jarmer hat es angesprochen –, dass sich in der Barrierefreiheit des ORF schon viel getan hat. Das muss man aus meiner Sicht schon sehr anerkennen. Wir haben erst vor Kurzem beim ORF einen Round Table gehabt, wo auch Behindertenorganisationen das wirklich sehr, sehr lobend erwähnt haben. Es gibt, wie gesagt, 67 Prozent Untertitelung, es gibt aber auch 464 Stunden, die beim ORF in Gebärdensprache gedolmetscht werden, wir haben zirka drei Stunden pro Tag Fernsehprogramm mit Audiodeskription.

Es ist also wirklich viel getan worden, vor allem auch deswegen, weil der ORF bis 2014 die Gebührenrefundierung auch dafür bekommen hat, dass der barrierefreie Ausbau weiter vorangetrieben werden kann. Das ist im Moment nicht der Fall. Vielleicht sollten wir in diese Richtung wieder einmal denken, denn ich glaube, in erster Linie geht es nicht nur um Gebührenbefreiung, sondern um Teilhabe für Menschen mit Sinnesbeein­trächtigung. Und dahin sollten unsere Anstrengungen gehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

 


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