Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 236

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Rundfunkgebühr für Menschen mit Sinnesbehinderungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die Rundfunkgebühr für sinnesbehinderte Menschen dem prozentuellen Ausbau des barrierefreien Ange­botes entspricht.“

*****

Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen, und denken Sie bitte auch daran: Sie würden auch nicht mehr zahlen und nur 10 Prozent haben wollen! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend faire Rundfunkgebühr für Menschen mit Sinnesbehinderungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1175 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden (1206 d.B.)

Begründung

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Zugang zu Information in Artikel 21 verankert. Die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet werden aufgefordert, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 zur Umsetzung der UN-Behin­dertenrechtskonvention ist als Maßnahme 102 die schrittweise Erhöhung des Anteils der Barrierefreiheit aller Sendungen des ORF und anderer audiovisueller Medien­dienste bis 2020 enthalten.

Bis es so weit ist, müssen blinde, schwer sehbehinderte, gehörlose, schwer hörbe­hinderte und taubblinde Menschen die volle Rundfunkgebühr bezahlen, obwohl sie nur einen Teil des Programms konsumieren können.

Von 2010 bis 2015 ist der Ausbau der Untertitelung für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen der Sendungen von ORF 1  + 2 von 41,13 % auf 67,6 % gestiegen, die Untertitelung von ORF III betrug 2015 33,95 %.

 


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