Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 235

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perfekt dargebracht. Ich möchte mich also nicht in einer Wiederholung üben. Was ich aber schon noch einmal anmerken will: Warum wir diese vier Gesetzesmaterien heute überhaupt zu behandeln haben, teilweise zu reparieren haben, ist, wie es der Kollege Antoni angesprochen hat, das Vorliegen eines Erkenntnisses des Verfassungsge­richtshofes vom 3. Juli 2015, nach dem wir das – nicht binnen Jahresfrist, aber – bis Ende August 2016 zu reparieren haben, was wir heute auch machen.

Ein Punkt ist inhaltlicher Natur und wurde bereits erläutert. Und der zweite Punkt ärgert mich schon ein wenig, und so eine Situation möchte ich eigentlich nicht mehr oft im Hohen Haus erleben müssen, und zwar, dass aufgrund eines Formalfehlers – das ist ja gesagt worden – diese Rechtsverordnung nie ordnungsgemäß kundgemacht wurde. Das ist ärgerlich, ich glaube auch, das entspricht nicht den Usancen unserer Beamten, die das umsetzen. Natürlich ist mir aber auch bewusst, dass, wo Leute arbeiten, auch Fehler passieren können. Aber das ist ein grober handwerklicher Fehler.

Mein Appell zum Schluss, und dabei möchte ich es auch schon belassen, ist, solche Fehler in der Zukunft tunlichst zu vermeiden, obwohl – unter Anführungszeichen – „nichts Großartiges“ geschehen ist, da wir ja auch inhaltlicher Natur etwas zu repa­rieren gehabt haben. Ich hoffe, dass Derartiges nicht mehr passiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


20.44.20

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Rundfunkgebühr Bezug nehmen.

Sie wissen es, sinnesbehinderte Menschen haben früher das Fernsehen und auch das Radio gratis benutzt, damals gab es keine Untertitel, da gab es auch kein Angebot für diese Menschen. Es hat sich dann jedoch geändert, und es gab dann immer ein bisschen Untertitel da, ein bisschen Untertitel dort. Wir haben dann hier im Parlament beschlossen, dass auch die Menschen, die sinnesbeeinträchtigt sind, die volle Gebühr bezahlen müssen. Fakt ist aber, dass das Angebot nicht vollständig für sie gegeben ist. Das heißt, gehörlose Menschen, schwerhörige Menschen hatten damals 10 bis 20 Prozent an Untertiteln und mussten aber die volle Gebühr bezahlen. Das kann man sich ungefähr so vorstellen, wie wenn man beispielsweise zum Bäcker geht, zehn Semmeln bezahlt und nur eine einzige Semmel bekommt.

Ich denke, das ist nicht fair, denn 2009 haben wir hier ein Gesetz beschlossen, das sagt, dass die Barrierefreiheit der Untertitel in einem Ausmaß bis zu 100 Prozent erreicht werden muss. Das wurde aber bis dato noch nicht erreicht, und es wurde auch keine Frist gesetzt. Der aktuelle Stand für gehörlose Menschen liegt bei der Unter­titelung bei 67 Prozent, bei ORF III bei zirka 33 Prozent, für blinde Menschen bei knapp 10 Prozent Angebot. Es ist nicht fair, dass man hier den vollen Preis bezahlt und dann nur 10 Prozent oder ein paar Prozent zurückbekommt. Das ist wohl ganz klar, dass das nicht in Ordnung ist.

Und aus diesem Grund möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

 


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