Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 242

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Gut, damit hat sich dann der Antrag mit dem Ersuchen um Evaluierung ergeben, weil – und jetzt kommt der Rechnungshof noch ins Spiel – der Rechnungshof wiederum auch die Wirkung dieser steuerlichen Begünstigung beschrieben hat, und da heißt es – ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht –:

„Die steuerliche Forschungsförderung wirkte im Wesentlichen quotenorientiert (mög­lichst hohe Zahl von Förderungsfällen); messbare qualitätsorientierte Outputindika­to­ren, wie etwa die Zahl der Patente und Publikationen, die Entwicklung der Beschäf­ti­gungsdynamik in (neu gegründeten) Unternehmen oder die Zahl der Forschungs­kooperationen mit Wissenschaftseinrichtungen, spielten keine Rolle.“

Jetzt sage ich einmal: Ein besonders prickelndes Zeugnis des Rechnungshofes ist es ja wiederum nicht. Insofern halte ich es selbstverständlich für notwendig, das grundsätzlich zu evaluieren. Daher ist es jetzt gut, dass evaluiert wird. Meine Erwar­tung ist – und so ist es auch im Ausschuss debattiert worden –, dass die Evaluierung bis zum Jahr 2011 zurückgeht, um hier ganz konkret zu schauen: Wie sind die Effekte? Wie hat sie sich entwickelt? Ein wesentlicher Punkt ist auch noch in meinem Antrag enthalten, und das sind die klein- und mittelständischen Unternehmen.

Es ist eine große Herausforderung, die Forschungskooperationen zwischen den größeren Unternehmen und den klein- und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Aber vor allem halte ich es für dringend notwendig, genau die klein- und mittel­ständischen Unternehmen – die nicht die großen Forschungsabteilungen haben, die nicht die großen Rechtsabteilungen haben, die die Förderanträge machen – zu unter­stützen und für diesen Bereich die Prämie entsprechend zu erhöhen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Doppler.) Ich glaube, dass das ein sehr effizienter und wirksamer Maßnahmenmix wäre, der hier unterstützend sein kann.

Nichtsdestotrotz: Wir werden selbstverständlich den Antrag unterstützen und laden Sie ein, den Antrag der Grünen in dieser Form – im Sinne eines guten Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich – heute auch mitzutragen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

21.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


21.05.50

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Deimek hat es ja schon ange­sprochen, die Forschungsprämie hat sich in den letzten Jahren wesentlich geändert: in ihrer Höhe beziehungsweise in ihrer Umsetzung, in der technischen Durchführung, spätestens seit der Bündelung verschiedener Instrumente bei der Forschungsprämie und damit verbunden mit einer Erhöhung von 8 auf 10 Prozent beziehungsweise durch die Steuerreform auf 12 Prozent. Darüber hinaus wurden aber Kompetenzen – und zwar jetzt auch in der Begutachtung der inhaltlichen Voraussetzung von Unterneh­men – im Jahr 2013 an die FFG übertragen.

Es wurden aber auch die Forschungsprämien betreffend einige Änderungen umge­setzt: wie etwa was die Wertschätzung oder die Wertigkeit von interner Forschung und Entwicklung betrifft, im Gegensatz zu der extern beauftragten Forschung und Entwicklung.

Wir wollen natürlich nun – mit diesem heutigen Entschließungsantrag – diese For­schungsprämie einer Evaluierung unterziehen. Wir haben im Rahmen des Aus­schusses auch darüber gesprochen, was sozusagen die zeitliche Komponente betrifft, und uns gegenseitig versichert, dass man damit eigentlich mit dem Zeitpunkt vor dem


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