Österreich – mit wenig Bürokratie, mit sehr kurzen Wegen, mit direkten Wegen in das Finanzamt. Ich wünsche mir da ebenfalls, dass das so bleibt. Man muss auch diesbezüglich sehen, dass natürlich die Fülle an Forschungsanstrengungen, die von allen Gebietskörperschaften getätigt wird, nicht ganz leicht in totale Übersichtlichkeit und totale Transparenz überzuführen ist, denn da würde der Aufwand an Bürokratie wieder viel Gutes zunichtemachen.
Man muss allen Gebietskörperschaften, von den Gemeinden über die Länder, dankbar sein, dass sie viel in Forschungsförderung investieren. Natürlich wünsche auch ich mir möglichst viel Effizienz. Die Evaluierung wird zeigen, wie effizient wir sind und wo wir noch Verbesserungsmöglichkeiten haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.21
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30, über die dem Ausschussbericht 1208 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung der Forschungsprämie.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 167.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1209 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-235/1180 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Hell zu Wort. – Bitte.
21.23
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Wir behandeln nun den 39. Bericht der Volksanwaltschaft. Der Volksanwaltschaftsausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit diesem Bericht auseinandergesetzt. Der Bericht wurde wieder in zwei Bänden aufgelegt, wobei sich der erste Band mit der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und der zweite Band mit präventiven Menschenrechtskontrollen beschäftigt.
Es ist dies ein sehr ausführlicher Bericht, der eindrucksvoll die Tätigkeit der Volksanwaltschaft dokumentiert. Er zeigt strukturelle Schwachstellen auf und gibt in einigen Einzelfällen auch Einblick in die Situation, wie sie die Volksanwaltschaft vorgefunden hat.
Die Volksanwaltschaft bearbeitete im Jahr 2015 insgesamt 17 231 Anliegen und Beschwerden in der öffentlichen Verwaltung. In 8 181 Fällen – das sind rund 48 Prozent – leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Die meisten Prüfverfahren
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