Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 251

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eine ganz wichtige Einrichtung des Parlaments, die man nicht hoch genug schätzen kann.

Insbesondere begrüße ich es, wenn die Zusammenarbeit mit dem Nationalrat seitens der Volksanwaltschaft fast eingefordert wird, beispielsweise im Zusammenhang mit Verordnungen, die gesetzwidrig sind, wo dann der Nationalrat aufgefordert wird, unterstützend zu agieren.

Ich begrüße auch die Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit den anderen Ombudseinrichtungen in der Europäischen Union. Da sind uns einige Dinge berichtet worden, die mehr als erfreulich sind. Wenn in Kroatien die Ombudsfrau oder in Polen der Ombudsmann Probleme mit der Regierung beziehungsweise mit dem Parlament hat, dann ist es gut, wenn es Unterstützung von ähnlichen Institutionen in Europa und insbesondere in Österreich gibt.

Weniger großartig finde ich es – Kollegin Schimanek hat darauf angespielt –, wenn Volksanwälte ihre Funktion für Parteipropaganda nutzen, denn das ist nicht im Interesse des Parlaments – geschehen im Präsidentschaftswahlkampf auf „ServusTV“.

Herr Dr. Fichtenbauer, natürlich haben Sie recht, wenn Sie – wie im Ausschuss – sagen, dass es Ihnen als Bürger zusteht, Ihre Meinung kundzutun. Ich weiß nur nicht, ob es dem Amt der Volksanwaltschaft nutzt, wenn Sie das zu exzessiv machen. Ich meine dabei gar nicht Wahlpropaganda für einen bestimmten Präsidentschafts­kandi­daten, sondern die Diskreditierung von anderen Fraktionen im Parlament, des Öster­reichi­schen Gewerkschaftsbundes, des Wirtschaftsbundes, der Arbeiterkammer und so weiter.

Sagen Sie nicht, Sie haben das nicht gesagt, denn ich habe eine A4-Seite hier liegen, die ganz voll damit ist und mit der ich das sehr gut nachweisen kann. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Es sind Aussagen wie: Die Menschen fühlen sich zu Recht von der rot-schwarzen Ebene vernachlässigt, die Grünen sitzen im Rucksack der Roten und so weiter.

Sie können das schon sagen, aber es wäre nicht gut, wenn beispielsweise die Präsi­dentin oder der Präsident des Nationalrates solche Aussagen tätigen würde, wenn die Rechnungshofpräsidentin oder die ehemaligen Rechnungshofpräsidenten solche Aus­sagen getätigt hätten, denn das sind Organe des Parlaments. Auch die Volksan­waltschaft ist ein Organ des Parlaments, weswegen ein wenig Zurückhaltung ange­bracht wäre. Ich ersuche Sie, das in Zukunft bleiben zu lassen.

Es gibt genug Dinge, über die Sie berichten können. Der 39. Bericht der Volksan­waltschaft, der ganz hervorragend gemacht ist, gäbe genug Gelegenheit. Ich hoffe, dass Sie in Zukunft dieses Amt in der Richtung besser vertreten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Vavrik zu Wort. – Bitte.

 


21.39.10

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Meine sehr geehrten Volksanwälte! Hohes Haus! Und auch grüß Gott an die 17 österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nicht das Halbfinale anschauen, sondern diese Debatte verfolgen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich möchte mit meinem Dank für die ausgezeichnete Arbeit der Volksanwaltschaft und für den Bericht an meine Vorrednerin und Vorredner anschließen. Ich muss sagen, dass die Lektüre dieses Berichtes für mich gemeinsam mit der Lektüre der Rechnungs-


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