Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 253

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Das Gleiche gilt für die Auflassung des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt, die Verzögerung bei der Bestellung des Milizbeauftragten, die Diskussionen um die An­gelobungen auf öffentlichen Plätzen – das ist durchaus auch diskussionswürdig, hat aber mit Missständen in der Verwaltung, die einzelne Personen betreffen, wenig zu tun.

Auch zur Luftraumüberwachung gibt es eine sehr interessante Abhandlung, auch mit einem Exkurs über asymmetrische Kriegsführung, sicherheitspolizeiliche Bedrohungs­lage an Stellen, wo bei uns vielleicht auch der 11. September einmal zum Tragen kommen könnte, Terroranschläge. – Missstände sehe ich darunter nicht.

Und unter dem Punkt „Weitere Mängel“ geht es dann um den Mangel an Ein­satzbereitschaft der Pionierbataillone 1 und 3 – durchaus möglich, ja, und durchaus bedauernswert –, und es wird auch die Reduktion der schweren Waffen bemängelt. – Gut, das war eine sicherheitspolitische Entscheidung, und ich fürchte, da hat eine gewisse Liebhaberei für das Bundesheer Eingang in den Bericht gefunden. (Abg. Lausch: Was wollen Sie uns sagen damit?)

Ich finde es schade – diese Abhandlung hier ist durchaus interessant und hat auch ihre Argumente –, denn es werden da die Ressourcen der Volksanwaltschaft nicht sinn­gemäß, gesetzesgemäß eingesetzt, und ich glaube, es ist auch schade, weil einfach die Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft darunter leidet. Das war vielleicht dieses Mal nur ein Ausrutscher, aber ich würde darum bitten, dass sich die Volksanwaltschaft in Zukunft mehr an ihren Auftrag hält.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt erwähnen, und zwar unterstützend einen Kritikpunkt der Volksanwaltschaft, der uns sehr wichtig ist: Es geht um die Situation der Obsorge betreffend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, kurz UMF. Es ist so, dass sie bis zum Beginn des Asylverfahrens in der Obsorge des Bundes stehen. Der Bund hat jedoch nicht die notwendigen kindergerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Das heißt, diese Kinder sind bis zu zehn Monate in einem Limbus-Status, es mangelt an allem, sie bekommen keine Ausbildung, keine Schule, sind auf sich allein gestellt. Das sind Zustände, die wir für österreichische Kinder nie akzeptieren würden, und ich sehe nicht ein, dass es okay sein soll, nur weil es Flüchtlinge sind.

Die Volksanwaltschaft bemängelt das zu Recht, wir unterstützen das. Wir glauben, dass die Regierung schnellstmöglich dafür Sorge tragen sollte, dass sämtliche Kinder und Jugendliche, die also noch nicht offiziell den Antrag stellen können und die derzeit noch in der Obsorge des Bundes sind – in zum Teil überfüllten Aufnahmelagern wie zum Beispiel Traiskirchen, welches die Volksanwaltschaft mehrmals besucht hat –, in die Grundversorgung der Länder übertragen werden, damit sich die Kinder- und Jugendhilfeträger auch kindgerecht um sie kümmern können. Das möchte ich hier unterstreichen und ganz besonders unterstützen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

21.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


21.46.22

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Volksanwaltschaft leistet eine sehr wichtige Arbeit, das haben auch meine Kollegen festgestellt. Besonders für die Menschen in unserem Land ist sie ganz wichtig. Nächstes Jahr, 2017, feiert diese Bürgerinnen- und Bürgereinrichtung ihr 40-jähriges Bestehen.

 


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