Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 261

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In Oberösterreich hat man Kürzungen beschlossen. In Wien sagt man: keine Kürzungen.

Ist das jetzt wirklich der Weisheit letzter Schluss, dass wir Unterschiede in den ein­zelnen Bundesländern in Österreich haben, dass wir damit dann eine Wanderbe­wegung der sozial Schwächsten innerhalb Österreichs auslösen? Ist es gut, wenn es eine emotionale Dauerdiskussion in dieser sozialpolitisch so wichtigen Frage gibt? Daher gibt es den Appell der Volksanwaltschaft, eine einheitliche rechtskonforme und auch gesellschaftspolitisch vernünftige Lösung zustande zu bringen. Das ist übrigens ein Appell, der sich auch schon in unserem letzten Bericht wiederfindet.

Abschließend: Die Volksanwaltschaft ist auch für den Tierschutz zuständig, und dieses Parlament hat ja ein Gesetz beschlossen, dass eine dauernde Anbindehaltung von Rindern verboten ist. Jetzt haben wir die Situation, dass es eine Verordnung gibt, die geradezu das Gegenteil bewirkt und eindeutig gesetzwidrig ist. Das ist auch in unserem Bericht nachzulesen. Ich ersuche hier dringend, erstens natürlich im Interesse des Tierschutzes, aber auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, die Initiative der Volks­anwaltschaft zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS.)

22.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort. – Bitte.

 


22.17.08

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze auf einige von Ihnen aufgeworfene Fragen eingehend: Ja, es ist uns schon lange ein Anliegen, dass Männer und Frauen gleichermaßen den Weg in die Volksanwaltschaft finden. Dass dies noch nicht so ist, mag an verschiedenen Dingen liegen, wir arbeiten jedenfalls daran. Als Beispiel: Heuer werden wir mit der Medizinuniversität in Wien zusammenarbeiten und gemeinsam eine interdisziplinäre Ringvorlesung bestreiten, um damit auf ein Thema hinzuweisen, das in der Justiz ein Thema ist, aber auch in der Frauenpolitik, nämlich Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen. Das nur als Beispiel. (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben im Vorjahr eine einschlägige, sehr intensive Austauschveranstaltung gehabt, sodass am Ende – ich hoffe, in einigen Jahren – dieses Thema kein Thema mehr sein wird. Es soll niemand das Gefühl haben, nicht gehört worden zu sein: „Wenn ich gewusst hätte, dass ich mich an die Volksanwaltschaft wenden kann, hätte ich es getan.“ – Aus Unwissenheit soll niemand auf dieses Bürgerservice und diese Bür­gerunterstützung verzichten müssen.

Ein weiteres Thema, das heute schon angesprochen wurde: Ich bin sehr froh darüber und bedanke mich bei allen, die das Justizministerium, den Minister, die Volks­anwaltschaft und alle wohlwollenden unterstützenden Gruppen im ständigen Aufzeigen bei der Reform des Sachwalterrechtes mit Kraft unterstützt haben. Es hat heute die Begutachtung begonnen. Dies ist in der Tat ein Quantensprung in der Erwach­se­nenhilfe. Die gerichtliche Sachwalterschaft alten Typs soll wirklich nur mehr der letzte Ausweg, die Ultima Ratio sein. Es soll damit eigentlich eine gestufte, über mehrere Säulen oder Alternativen – je nachdem, wie Sie es sehen wollen – Hilfe für Menschen geschaffen werden mit größtmöglicher langdauernder Berücksichtigung des eigenen Willens, der Vorstellung der Angehörigen. Es soll begrenzt sein, sowohl zeitlich als auch vom Umfang. Ich freue mich schon sehr, wenn das gelingt, und auf die Debatte im Herbst, die ich von außen beobachten werde. Das wird das Hohe Haus hier tun und hoffentlich ein sehr, sehr gutes Gesetz zum Wohle aller beschließen.

 


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