Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 263

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Medaille hat aber zwei Seiten. Das zeigt der einsatzbezogene Tod eines Polizisten, eines jungen Burschen, den wir zu beklagen haben. Der Familie darf ich von hier aus meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen.

Es ist so, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft jeden Tag ein neues Problem offen­legt. Die Volksanwaltschaft wird mit ihrer Tätigkeit nie fertig werden. Ich erinnere daran, dass die Volksanwaltschaft ein Hilfsorgan des Nationalrates ist, und es täglich darum geht, Missstände der Verwaltung zu erkennen, zu beseitigen und gegebenenfalls legistische Anregungen zur Beseitigung struktureller Mängel durchzuführen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

22.24


Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank. – Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-235 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.24.4533. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den Sonderbericht der Volks­anwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhalte­zentrum Vordernberg (III-188/1181 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Hechtl. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


22.25.07

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Wie angekündigt der Sonderbericht zum An­halte­zentrum Vordernberg. Die Volksanwaltschaft hat dieses Anhaltezentrum aufgrund von Vermutungen überprüft, auch jenen Bereich, in dem es darum gegangen ist, ob die Durchführung gewisser ausgelagerter Tätigkeiten nicht eigentlich ein hoheitlicher Akt ist. Die Zuständigkeit hat das Innenministerium.

Das Innenministerium hat für die Tätigkeiten mit der Gemeinde Vordernberg einen Vertrag abgeschlossen, und die Gemeinde Vordernberg hat wiederum mit einer privaten Sicherheitsfirma einen Vertrag abgeschlossen, die Tätigkeiten für sie durch­führt. Die Volksanwaltschaft hat diese geprüft. Die Vermutung, dass diese Sicher­heitsfirma hoheitliche Aufgaben getätigt hat, hat sich erhärtet.

Dadurch wurde der Vertrag abgeändert. Das ist ein Erfolg der Volksanwaltschaft. Für uns, geschätzte Damen und Herren, sind Menschenrechte nicht teilbar und haben auch keine Grenzen.

Ich möchte der Volksanwaltschaft zu diesem Sonderbericht, der wirklich sehr aus­führlich ist, gratulieren. Ich möchte aber auch festhalten, dass die Kommission, die dieses Anhaltezentrum viermal überprüft hat, klar festgestellt hat, dass die dortige Versorgung im medizinischen Bereich, die Dokumentation, die psychosoziale Betreu­ung, der Hygienebereich sowie der Verpflegungsstandard als gut betrachtet werden können. Ich möchte der Volksanwaltschaft für diesen ausführlichen Bericht nochmals danken. (Allgemeiner Beifall.)

22.27

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite