Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 85

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schauen –, gibt es viele schlechte Beispiele. Wir wissen das von der ÖH-Wahl. Und wenn man sich mit den Menschen unterhält, die diese Dinge organisieren und durch­führen, dann sagen einem diese selbst, welch gigantische Manipulationsmöglichkeiten und Fehleranfälligkeiten da bestehen. Es beginnt einmal damit, dass die Hardware geschützt werden muss. Also der Computer selbst muss einmal geprüft werden. Dann muss er geschützt werden, damit der Computer selbst nicht manipuliert werden kann. Wir wissen nicht, was für Programme im Hintergrund laufen. Ich kann es dann niemals nachvollziehen, ob eine Wahl ordnungsgemäß abgelaufen ist – und ich bin überzeugt, keiner der hier Anwesenden kann das in Wirklichkeit dann nachvollziehen. Das können nur absolute Fachleute in Hunderten Mannstunden Prüfung, denn die müssen nämlich dann alle dahinterliegenden Programme auch prüfen. Das ist nicht so, dass man sagt: Ja, passt schon, da gibt man vorne A ein und hinten ist A rausgekommen. Es ist ja nicht nachvollziehbar, welche Stimme Sie eingegeben haben und welche angekommen ist.

Ich bitte also um große Vorsicht! Bitte nicht jetzt hier einfach so, weil es so gut klingt, sagen, E-Voting löst irgendetwas. Wir müssen diese Dinge ganz vorsichtig angehen, denn wenn dann einmal das Misstrauen besteht, dass man sagt, ich weiß ja gar nicht, was da passiert ist, ich kann es nicht nachvollziehen, und jetzt sagt mir irgendein Fach­mann dies oder jenes – und wir wissen, welch unterschiedliche Aussagen von Fach­leuten es in allen Bereichen gibt –, dann ist das Wahlrecht schwer beschädigt. Also: Ich bitte um Vorsicht!

Zentrale Wählerevidenz – ja! Auch da sind wir durchaus – im Gegensatz zu dem, was Kollege Gerstl glaubt – dafür, dass es eingeführt wird. Ganz klar! Aber auch da ist ganz wichtig: Es muss richtig gemacht sein. Eine zentrale Wählerevidenz muss richtig ge­macht sein. Es muss ganz klar sein, dass Daten, die damit verknüpft werden, wieder gelöscht werden, und es muss ganz klar definiert sein, welche Daten da drinnen ste­hen. Es ist an sich im Gesetzentwurf grundsätzlich richtig vorgesehen, aber die techni­sche Umsetzung ist ganz entscheidend, denn wenn es eine Verknüpfung gibt von den Daten, die dazukommen – sprich: welchen Bundespräsidentschaftskandidaten habe ich unterstützt, welches Volksbegehren habe ich unterstützt, war ich bei der Wahl, war ich nicht bei der Wahl? –, wenn das nachvollziehbar ist, dann haben wir eine Gesinnungs­datenbank. Und die darf es nicht geben!

Daher werden wir uns auch da in die Diskussion einbringen, denn entscheidend ist, dass Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass die Stimme jedes Öster­reichers ordnungsgemäß gezählt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte, Frau Klubobfrau.

 


13.19.02

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am Ende dieser Dis­kussion wird eine breite Verfassungsmehrheit dieses – mehrere Verfassungsbestim­mungen beinhaltende – Sondergesetz beschließen. Alle, die sich bei diesem Ja nicht be­teiligen, haben offensichtlich eine andere Vorstellung, die hätten nämlich gewollt, dass die Wahl am 2. Oktober durchgeführt und das Risiko eingegangen wird, dass Tausen­de, vielleicht sogar Hunderttausende Wählerinnen und Wähler ihr Stimmrecht nicht aus­üben können. Das ist verantwortungslos und auch eine sehr seltsame Auffassung von Demokratie bei der Wahl des einzigen direkt zu wählenden Organs auf Bundesebene, der Wahl für das höchste Amt im Staat, bei der sich so viele Menschen beteiligen kön­nen.

 


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