Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 4a bezieht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Z 6 § 26b Abs. 2, zweiter und dritter Satz, sowie § 26b Absätze 3, 4, 7 und 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 (III-262/1256 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein schon die Tatsache, dass wir zwar die Präsidentin des Rechnungshofes begrüßen können – was ich ja sehr befürworte –, nicht aber den Finanzminister, zeigt ja schon eines der grundlegenden Probleme des österreichischen Bundesrechnungsabschlusses. Es ist nämlich im internationalen Vergleich schon ziemlich einzigartig, dass die Kontrollinstitution den Rechnungsabschluss vorlegt und nicht die Bundesregierung, die ihn ja auch inhaltlich zu verantworten hat. Es käme auch kein Verein auf die Idee, dass er den Jahresabschluss vom Rechnungsprüfer machen lässt und nicht vom Finanzreferenten, der ihn verantworten muss und der dann auch entlastet werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)
Beim Jahresabschluss der Republik geht das, und darüber werden wir uns schon auch einmal prinzipiell und grundlegend unterhalten müssen, Herr Kollege Krainer, es liegt uns ja auch eine Studie des Budgetdienstes vor. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Jetzt aber zu den vorgelegten Zahlen:
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