Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 103

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tionen zu Hause oder auch in Heimen oder mit fliegenden Wahlkommissionen, die nicht optimal zusammengesetzt sind, zu machen, dann muss sich dieses Hohe Haus natür­lich damit auseinandersetzen.

Wer denn sonst, bitte schön? Sollen das die Medien für uns regeln, sollen das die Neu­rologen für uns regeln, sollen wir medizinische Wahlfähigkeitsprüfungen machen, sol­len wir zum Beispiel eine Art Wahlführerschein etablieren ab dem 65. oder 70. Lebens­jahr? Das sind Fragen, die wir uns stellen müssen, denn das ist ganz wesentlich.

Noch einmal: Es geht um die Mehrheitsverhältnisse, es geht um die Persönlichkeit des Wahlrechts, es geht um ein wirklich essenzielles demokratiepolitisches Gut, und das kann man nicht einfach wegwischen, indem man dem Herrn Vilimsky unterstellt, er würde hier diese Menschen abwertend bezeichnen. Überhaupt nicht, das hat er nicht getan. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Hat er nicht getan? Das war eine offizielle Aus­sendung von ihm!) Es gibt eben Menschen, die eingeschränkt geschäftsfähig und be­sachwaltet sind und eine Demenz haben. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, das ist volkswirtschaftlich wichtig, es ist politisch wichtig und es ist demokratiepolitisch wichtig. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Wahlkarte an sich: Wieso, bitte schön, muss eine Wahl immer an einem Sonntag stattfinden? Wieso kann das nicht wie in England oder in Amerika unter der Woche stattfinden? Dann ist das ganze Tourismusargument et cetera weg! Die Leute fahren in die Arbeit, steigen aus, gehen ins nächste Wahllokal und wählen dort. Das dauert eine Viertelstunde, und die Sache ist behoben, und niemand hat mehr die Ausrede: Es war zu schönes Wetter, ich wollte nicht oder ich musste mit der Familie baden gehen. Das sind doch bitte lächerliche Argumentationen, die verspotten ja die Demokratie an sich. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Machen wir ein Wahlrecht, das wir unter der Woche ausüben können, und die Sache hat sich! Damit steigern wir auch die Wahlbeteiligung. Wir brauchen nicht mehr lange zu diskutieren. Das ganze Wahlkartenproblem wurde aus meiner Sicht völlig richtig an­gesprochen: Das Wählen mittels Wahlkarten steht nur Auslandsösterreichern zu. Bei Patienten, die schwer bettlägerig sind, die schwerkrank im Spital liegen oder stationär in Pflegeheimen sind, kann man darüber diskutieren. In diese Richtung muss man das neu entwickeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.17

14.17.22

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1257 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein vom Abgeordneten Mag. Stefan eingebrachtes Verlangen auf ge­trennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

 


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