Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 140

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glaube, diese kalte Progression ist ein Bremsklotz in jeder Hinsicht. Diese Reformen sind notwendig, damit Österreich positiv in die Zukunft sehen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

16.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.39.23

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin des Nationalrates! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich denke, so wie wir mehrheitlich einen Bun­desvoranschlag hier diskutieren und diesem die Zustimmung erteilen, so wäre es auch schön, wenn wir hier für einen Bundesrechnungsabschluss auch positivere Worte fin­den als jene, die ich jetzt in den letzten Redebeiträgen gehört habe.

Ich fürchte fast, dass es Abgeordnete in diesem Hohen Haus gibt, die sich noch nie mit einer Invaliditätspensionistin oder einem Invaliditätspensionisten unterhalten haben, wa­rum sie denn eine solche Pension beziehen, oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern, denen eine Invaliditätspension bevorsteht. „Tricks“ und „Gaunerei“ als Aus­drücke in dem Zusammenhang zu verwenden, erachte ich als dieser Gruppe gegen­über äußerst respektlos. Das möchte ich gerne gesagt haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Die Frau Präsidentin des Rechnungshofs hat von positiven Zukunftsbildern gespro­chen, die sie gerne zeichnen würde und an denen wir ja alle hier im Hohen Haus ge­meinsam zu arbeiten haben und auch arbeiten. Weil das Wort Reformstau in Bezug auf Pensionen und das Drumherum immer wieder in den Mund genommen wurde, denke ich: Lassen Sie uns hier doch ein positives Zukunftsbild zeichnen! Die Reformen der letzten Jahre – wir haben das vorhin besprochen, und Kollege Schopf hat es an­gedeutet – zeigen doch eindeutig erste Wirkungen, wenn wir 750 Millionen € weniger aus­geben, als veranschlagt waren. Die volle Wirkung wird dann in den nächsten Jahren zu sehen sein.

Es waren drei Gesetze, und ich möchte sie Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, die wir hier im Hohen Haus beschlossen haben, Pensionsreformgesetze, die ihre Wirkung jetzt zeigen und sich in diesem Bundesrechnungsabschluss ganz klar widerspiegeln. Es war das das Budgetbegleitgesetz aus 2011: Sie wissen, die erstmalige Anpassung der Alterspension erfolgt erst im zweiten Kalenderjahr, es gibt eine Anhebung der Lang­zeitversichertenregelung auch für Frauen auf das 62. Lebensjahr und viele andere Be­reiche mehr. Wir haben 2011 auch schon begonnen, bei der Invalidität erste Schritte zu setzen. Ich kann nicht alles aufzählen. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ist massiv verteuert worden.

Im Stabilitätsgesetz 2012, dem zweiten Gesetz, das ich nennen möchte, ist bei der Korridorpension einiges an noch intensiveren Möglichkeiten des Einsparens auf den Tisch gelegt worden. Der Abschlag wurde von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent erhöht, das dürfen wir nicht vergessen.

Die wirklich große Maßnahme, auf die ich hier noch einmal eingehen möchte, ist die Reform der Invaliditätspension selbst gewesen. Es gibt nicht nur eine Mitwirkungs­pflicht des Antragstellers, der Antragstellerin, sondern vor allem auch den Wegfall der befristeten Invaliditätspensionen für ab 1964 Geborene. Zum Glück haben wir auch den Rechtsanspruch auf medizinische und berufliche Rehabilitation festgelegt.

Meine Redezeit ist leider um. Es wäre noch wichtig und ist mir wichtig, zu sagen, dass wir ohne diese Anpassungen über 2 Milliarden € mehr Ausgaben für den Bundeszu­schuss gehabt hätten. Mit den Anpassungen, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, haben wir 4,3 Milliarden € an Einsparungen erreicht, und durch die Anpassun-


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