Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 153

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frau­en werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) dahin gehend abändert, dass insbesondere die Möglichkeit des Umstiegs auf die E-Zi­garette als Alternative zur Tabak-Zigarette nicht behindert wird. Gleichzeitig soll in die­ser Regierungsvorlage den E-Zigarettenhändlern und den Trafikanten ermöglicht wer­den, ihre Handelsgeschäfte mit E-Zigaretten ohne willkürliche Schikanen gegenüber den Konsumenten betreiben zu können.

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Wurm und weiterer Abgeordneter

betreffend Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 3: Sammelbericht des Aus­schusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 34, 55, 57, 61 und 62, 65 und 76 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 73, 78, 80, 83, 88 und 91 bis 96 (1248 d.B.) in der 144. Sitzung des Nationalrats am 21. September 2016

Die Errichtung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz hat für die österreichischen Raucher, aber auch die Gastronomen, Trafikanten und die E-Zigarettenhändler sachpolitisch und wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende massive Einschränkungen gebracht, die weit über das Vorsorgeprinzip hinausschießen. Das ab­solute Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch die weitergehende Einschränkun­gen der Berufsausübung für Trafikanten und E-Zigarettenhändler gefährden und ver­nichten Arbeitsplätze, bringt aber im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz tatsächlich keine Verbesserungen, wie die letzten unabhängigen Umfragen zur Wirk­samkeit der „Schockbilder“ auf Zigarettenpackungen beweisen. Auch die von der EU selbst beauftragten Umfragen und statistischen Erhebungen belegen unmissverständ­lich das enorme Potential der E-Zigarette, wo innerhalb kürzester Zeit mehr als neun Millionen Menschen vom Tabakrauchen auf die um 95 Prozent weniger schädliche Alternative des Dampfens umgestiegen sind. Vor diesem Hintergrund muss das weit überschießende und nur den Lobbyisten der Pharmaindustrie dienende Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz umgehend geändert werden. Damit soll für die österreichische Rauchkultur und den betroffenen Konsumenten- und Berufs­gruppen ein in einer westlichen Demokratie und Gesellschaftsordnung entsprechender Freiraum geschaffen werden. Gleichzeitig soll auch den umsteigewilligen Raucherin­nen und Rauchern von herkömmlichen Zigaretten ein möglichst einfacher Zugang zur Alternative des Dampfens ermöglicht werden. Der bisher eingeschlagene Weg einer fortgesetzten Verbotskultur muss umgehend gestoppt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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