Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 154

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frau­en werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) dahingehend abändert, dass insbesondere die Möglichkeit des Umstiegs auf die E-Zigarette als Al­ternative zur Tabak-Zigarette nicht behindert wird. Gleichzeitig soll in dieser Regie­rungsvorlage den E-Zigarettenhändlern und den Trafikanten ermöglicht werden, ihre Han­delsgeschäfte mit E-Zigaretten ohne willkürliche Schikanen gegenüber den Konsumen­ten betreiben zu können.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


17.31.32

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Besucher auf der Galerie! Mit dem vorliegenden Sammelbericht diskutieren wir insgesamt 19 Petitionen und Bürgerinitiativen. Darunter gibt es 11 Bürgerinitiativen, bei denen mindestens 500 Wahlberechtigte unterzeichnet haben.

Mein Vorredner Hermann Lipitsch hat schon betont, dass wir uns im Ausschuss be­mühen, durch Stellungnahmen von Ministerien oder Institutionen, durch Hearings oder die Ladung von Erstunterzeichnern jede Petition oder Bürgerinitiative bestmöglich zu behandeln, sie entweder einem Fachausschuss zuzuweisen oder natürlich auch der Volksanwaltschaft. Insgesamt, so denke ich, haben wir uns weit geöffnet, indem wir zu diesen Petitionen und Bürgerinitiativen auch die elektronische Zustimmung einholen kön­nen.

Wenn wir heute hier diskutieren, so diskutieren wir eine Themenvielfalt – von Gesund­heit über Mobilität, Justiz, Kultur, Sicherheit, Bildung, Familie, Asyl, Medien, Wohnrecht bis zur Lebensmittelherkunft und so weiter. Man sieht also, dass die Bürgerinnen und Bürger die direkte Demokratie in Anspruch nehmen.

Ich selbst habe heuer im Frühjahr eine Petition zur Registrierkassenpflicht eingebracht, in der es darum geht, praktikable Lösungen für Vereine und Ehrenamtliche zu erzielen. Österreich ist ein Land, in dem Ehrenamtlichkeit hoch im Kurs steht: 3,3 Millionen Men­schen engagieren sich in 122 000 Vereinen ehrenamtlich. Damit ist das ein riesiger Beitrag zur sozialen Sicherheit, aber natürlich auch zum sozialen Zusammenleben.

Die Petition forderte praktikable Lösungen, wie schon gesagt, durch Erhöhung der Um­satz- und Gewinnfreigrenzen, Erleichterungen und Praxistauglichkeit bei der Beleger­teilungspflicht, Unterstützung für Vereine und Festveranstalter bei der technischen Ab­wicklung. Zusätzlich zu dieser Petition gab es natürlich noch durchaus massive Unter­stützung von allen Seiten, und nach intensiver Diskussion wurde dann im Juli-Plenum eine machbare, vertretbare und aus meiner Sicht vernünftige Lösung beschlossen. Es gibt damit Klarheit für Vereine und Wirte, einfache und verständliche Regelungen, Er­leichterungen und neue Impulse für die Gastronomie und ein klares Bekenntnis zum Vereinswesen in Österreich.

Speziell für Vereine ist die Zusammenarbeit von Vereinen und Gastronomen möglich. Es gibt einige Vereinfachungen bei den unentgeltlichen Mitarbeitern, es gibt keine Re­gistrierkassenpflicht für kleinere Vereinskantinen, und die Ausweitung der kleinen Ver­einsfeste von 48 auf 72 Stunden kommt gerade öffentlichen Körperschaften, zum Bei­spiel der Feuerwehr, entgegen.

 


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