Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 163

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auch für Kinder und ältere Menschen. Für blinde Menschen – ich habe vor Kurzem mit einem Portier bei uns im Krankenhaus gesprochen – ist es nicht wahrnehmbar, und das ist ein Problem. Da sind natürlich verschiedene Gefahrenquellen vorhanden.

Ich glaube, es ist notwendig und richtig, wenn wir hier gesetzliche Grundlagen dafür schaffen, dass diese Fahrzeuge, die ja sonst in Ordnung sind, akustisch wahrnehmbar sind beziehungsweise ein Mindestgeräusch aufweisen und von älteren beziehungswei­se behinderten Menschen gehört werden können. Ich glaube, das wäre notwendig, denn das dient der Sicherheit unserer Mitmenschen, die ein bisschen beeinträchtigt sind. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Dietrich.)

18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig zu Wort. – Bitte.

 


18.05.48

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Doppler, ich kann Ihnen recht geben, was die lärmarmen Elektro- und Hybridfahrzeuge betrifft. Das ist für blinde Menschen wirklich ein großes Handicap.

Wir haben in der Stellungnahme des BMVIT die Mitteilung erhalten, dass es eine EU-Verordnung gibt, wonach ab 1. Juli 2019 alle neuen Fahrzeugtypen mit einem Alarm­signal ausgestattet sein müssen und ab 1. Juli 2021 alle neuen Fahrzeuge. Ich denke, das ist einmal gut.

Wichtig wird noch sein, dass in der ganzen Diskussion auf EU-Ebene darauf geachtet wird, dass der Pausenknopf nicht in den Fahrzeugen angebracht ist. Das BMVIT ist auch dieser Meinung, weil der Pausenknopf so ausgeschaltet werden kann, und das ist dann wieder gefährlich für die blinden und sehbehinderten Menschen. Aber da wird noch verhandelt. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, dass dieses wirklich gute Instrument für die blinden und sehbehinderten Menschen dann auch umgesetzt wer­den kann.

Ich möchte auch noch auf eine andere Petition eingehen, die ebenfalls Menschen mit Behinderungen betrifft, nämlich die Petition Nummer 63, in der öffentliche Verkehrsmit­tel zu erschwinglichen Preisen für BezieherInnen der erhöhten Familienbeihilfe gefor­dert werden, analog dem Top-Jugendticket. Das würde bedeuten, dass eben jene Men­schen, die in Behinderteneinrichtungen, in Beschäftigungstherapieeinrichtungen arbei­ten, analog dem Top-Jugendticket um 60 € ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmit­tel, etwa für die ÖBB, erhalten.

Ich glaube, das wäre sehr wichtig, weil eben diese Menschen – man muss das wis­sen – in den Einrichtungen maximal 10 bis 70 € Taschengeld erhalten und auf der ei­nen Seite mit diesem Geld die Fahrscheine eigentlich sehr schwer berappen können. Auf der anderen Seite gelten Unterstützungen, die in den Stellungnahmen der Minis­terien angeführt sind, immer nur für die Fahrt zur Arbeit und nicht für die Fahrt im Frei­zeitbereich. Menschen mit Behinderungen haben aber genauso ein Recht auf Mobilität auch in der Freizeit, und deswegen wäre dieses Top-Behindertenticket eine wirklich wichtige Errungenschaft.

Ich möchte auch anfügen, dass ich die Stellungnahmen, die ich von vier Ministerien erhalten habe, sehr gut und ausführlich finde. Aber ich glaube, dass der Sinn dieses Top-Behindertentickets, wenn ich das jetzt mit Respekt sagen darf, nicht ganz verstan­den worden ist, denn es ist keine Unterstützung für Menschen mit Behinderung, um in die Arbeit zu gelangen, sondern es ist ein Ticket, das Menschen einfach dazu ermäch­tigt, auch in der Freizeit mobil zu sein und an allen möglichen Dingen teilhaben zu kön­nen, an denen nicht behinderte Menschen eben teilhaben.

 


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