Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 165

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fahrenen Kilometern bezahlt wird und dass man, so sagt der Sprecher, vor allem bei den Löhnen der Bediensteten spart. Er verlangt also, dass das Bestbieterprinzip dem Billigstbieterprinzip weicht. Er sagt auch noch, dass der Leitfaden, den es für Sozial- und Qualitätsstandards gibt, verpflichtend eingeführt werden soll und dass bei einem Wechsel die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom neuen Unternehmer übernom­men werden.

Wir haben Stellungnahmen vom Verkehrsministerium eingeholt, und dieses sagt, dass es bereits einen Leitfaden dahin gehend gibt, aber die regionalen Gebietskörperschaf­ten die Vergabe innehaben und nicht verpflichtet werden können. Das Bundeskanzler­amt sagt auch noch dazu, dass es Qualitätsrichtlinien gibt, aber dass diese nur als Orientierungsfunktionen für den Auftraggeber angewendet werden.

Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, dass der Fahrgast im Mittelpunkt steht, dass der öffentliche Verkehr so einfach wie möglich ist und dass es eine optimale Abstimmung zwischen den einzelnen Verkehrslinien gibt, damit eine hohe Qualität und natürlich ein gutes Informations- und Serviceangebot für den Kunden vorherrschen. Entgegen dem Billigstbieterprinzip sollen in den Ausschreibungen zusätzlich Leistungen und Innova­tionen zu einem Mehrpreis führen können, der auch für den Steuerzahler vertretbar sein muss, und dadurch soll es auch Verbesserungen im laufenden Betrieb geben.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Arbeitsprogramm dazu bekannt, dass sie das Bestbieterprinzip vor dem Billigstbieterprinzip in Anwendung bringt, und wir haben das schon in einer der letzten Sitzungen durch die Vergaberechtsnovelle 2015 gezeigt. Da wurde schon der erste Schritt dahin gehend gesetzt.

Zum Abschluss kann ich noch sagen, dass wir diese Bürgerinitiative dem zuständigen Ausschuss, dem Verfassungsausschuss, zugewiesen haben, damit dieser die Bürger­initiative weiter behandelt. Das ist, glaube ich, die optimale Lösung in diesem Fall. (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wal­ser. – Bitte.

 


18.15.00

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf diese Gelegenheit nützen, auf eine BürgerInneninitiative hinzuweisen, die sehr erfolgreich war und, wie ich glaube, eigentlich eine vorbildhafte Bewegung darstellt. Es handelt sich darum, dass es in Weißrussland einen Ort gibt, der für die österreichische Geschichte eine große Bedeutung hat. Wissen Sie, wo die meisten Österreicherinnen und Öster­reicher ermordet worden sind? – Es ist nicht Auschwitz, es ist nicht Mauthausen, Da­chau oder ein anderer Ort, es ist Maly Trostinec – Maly Trostinec in Weißrussland! Es war vor allem eine Frau, nämlich Waltraud Barton, die diesen Ort ins kollektive Ge­dächtnis Österreichs zurückgeholt hat.

Ich kenne sie seit sechs, sieben Jahren. Frau Barton ist persönlich sehr betroffen, die erste Frau ihres Großvaters ist in Maly Trostinec ermordet worden, auch andere Fami­lienmitglieder, und Frau Barton hat nicht lockergelassen. Sie hat eine Initiative ins Le­ben gerufen, Malvine, nach dem Vornamen ihrer Verwandten. Sie hat dann auch einen Verein gegründet, der aktiv geworden ist, und sie hat sich auch an uns im Parlament gewendet. Ich habe das wirklich als sehr positiv empfunden, es hat zwischen den Par­teien konstruktive Gespräche gegeben.

Ich darf mich ausdrücklich beim Obmann, dem Kollegen Bernhard, bedanken, der das in die Hand genommen hat. Wir haben mit Petra Bayr von der SPÖ, Herrn Präsidenten Kopf, der auch mit dabei ist, Karl Öllinger und mir von den Grünen und eben dem Kol-


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