Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 169

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der diskutiert werden soll. Man kann derartige Entscheidungen durchaus kritisch se­hen, und auch die Vorgangsweise kann insbesondere im Hinblick auf allfällige Beispiel­wirkungen durchaus diskutiert werden. Eine solche Diskussion kann vielleicht auch ei­nen objektiveren Umgang mit der Vergangenheit mit sich bringen, jegliche Ereignisse sind immer im Lichte der Zeit zu sehen. Eine nachfolgende, mit der Weisheit des Rück­blicks erfolgende Beurteilung wird meistens anders ausgehen als eine Beurteilung im aktuellen Zeitpunkt, dadurch darf aber weder eine Verharmlosung noch eine Übertrei­bung stattfinden.

Wichtig ist, wie man damit umgeht. Versucht man, zu polemisieren, zu instrumentali­sieren, oder versucht man eine möglichst objektive Darstellung mit Daten und Fakten, eine Information über Geschehnisse und vor allem über die Folgen und über Wirkun­gen von Geschehnissen, um daraus wiederum Erkenntnisse für gegenwärtige Entwick­lungen zu bekommen und seine eigenen Entscheidungen danach auszurichten, kurz ge­sagt, um aus der Vergangenheit zu lernen?

Eine andere Bürgerinitiative beschäftigt sich mit dem Erhalt historischer Ensembles. – Nicht umsonst sind wir stolz auf unsere historischen Bauten! Also auch darauf bezieht sich eine Bürgerinitiative. Viele dieser Bauten stammen aus anderen Zeiten, aus dem dunklen Mittelalter, dem Absolutismus, aus Zeiten, in denen Menschenrechte, Aufklä­rung, Demokratie keine oder eine andere Wertschätzung erfuhren. Sie sind damit stei­nerne Zeugen, Denkmäler, die das tun sollen, was der Name schon sagt, nämlich zum Denken anregen, und schon aus diesem Grund erhalten werden müssen.

Zum Abschluss noch einige Worte zur Bürgerinitiative Nummer 83, in der es um die Errichtung bezirksübergreifender Schlichtungsstellen für Mietrechtsangelegenheiten in ganz Österreich geht. Das Justizministerium und der Städtebund haben in ihren Stel­lungnahmen richtigerweise ausgeführt, dass das nicht so einfach geht, wie in der Bür­gerinitiative beschrieben. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zu­ständigkeit ist es vor allem ein Ressourcenproblem, das nämlich die Gemeinden treffen würde. Eine Schlichtungsstelle einzurichten erfordert eigens dafür geschultes und aus­gebildetes Personal, und überdies ist auch die Finanzierung dieses Mehraufwandes bei Weitem fraglich. Den Gemeinden noch mehr Kosten und noch mehr Bürokratie auf­zubürden kann meiner Meinung nach nicht der richtige Weg sein. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


18.32.05

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher hier im Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den TV-Geräten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg vielen Dank für ungemein viele Bür­gerInneninitiativen, die wir ins Haus bekommen und die uns auf konkrete Problema­tiken in den unterschiedlichsten Lebensrealitäten noch einmal verstärkt aufmerksam ma­chen. Eine davon möchte ich heute explizit herausgreifen, nämlich betreffend Leerstand öffnen.

Diese Initiative bildet die derzeitige Wohnsituation ziemlich gut ab. Wohnungen sind in einigen Regionen einfach nicht vorhanden oder in anderen Gegenden Österreichs viel zu teuer. Eine monatliche Miete von 800 € kalt für 70 Quadratmeter ist in der Regel nicht bezahlbar, egal, ob man 22 Jahre alt und Single ist oder ein Kind hat und viel­leicht Mitte 40 ist. Denken wir auch an Eigenmittel in der Höhe von 35 000 €! Ohne sich zu verschulden, ist das eigentlich nicht finanzierbar.

Ein richtiger Ansatz, finde ich, ist die Idee der Leerstandsabgabe wie in dieser Initiative gefordert wird, ganz einfach aus solidarischen Gründen, um eben so vielen Leuten wie möglich das Recht auf die eigenen vier Wände zu schaffen. Wohnungen stehen manch-


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