czek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1257 der Beilagen).
Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage I/1 vor.
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1257 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig – in jedem Fall mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 vor (Beilage I/2).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1821/A(E) bis 1856/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.54 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.54 Uhr
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