Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 152

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der UNHCR sich weiterhin dafür einsetzt, die Gefahrenquellen für Frauen in den Flüchtlingslagern, insbesondere nahe den Krisenregionen, so gut wie möglich zu redu­zieren und die Frauen bestmöglich zu schützen und zu versorgen;

die österreichische Unterstützung für humanitäre Hilfe die besondere Situation und Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt;

Frauen und Kinder, die Opfer von Menschenhandel oder anderer Formen von ge­schlechtsspezifischer Gewalt und Missbrauch geworden sind, Zugang zu Schutz- und Hilfsmaßnahmen u.a. im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarats zur Ver­hütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (,Istanbul Konvention‘) erhalten.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber wovon sprechen wir hier eigentlich? Vor wem müssen wir diese Frauen schützen? – Vor ihren eigenen Männern, vor den gegnerischen Soldaten oder sogar, wie im Fall von Südsudan, vor UN-Soldaten.

Vergewaltigungen von Frauen und Kindern sind aber auch in Österreich und in Deutschland in den Flüchtlingsheimen jetzt vermehrt vorgekommen, und mir bereitet ein Fall besonders Kopfweh. Das ist jener Vorfall, der sich unlängst in Berlin zuge­tragen hat, wo ein sechsjähriges Mädchen durch einen Asylwerber vergewaltigt wurde. Der Asylwerber, der das Mädchen vergewaltigt hat, wurde dann von der Polizei abgeführt. Und der Vater des vergewaltigten Mädchens wollte sich rächen, die Ehre der Familie erhalten, wollte auf den Vergewaltiger seiner Tochter losgehen und wurde von der Polizei erschossen. Dieses Mädchen muss jetzt nicht nur das Trauma der Ver­gewaltigung, sondern auch den Tod des Vaters verkraften, und das ist wirklich schrecklich für dieses kleine Kind.

An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal meine bereits mehrfach gestellte Forderung unterstreichen: In solchen Fällen muss der straffällige Asylwerber abge­schoben werden, und es muss ihn die volle Härte unseres Gesetzes treffen! In Fällen wie diesen darf es keine falsch verstandene Toleranz geben! (Beifall bei der FPÖ.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schimanek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schimanek, Dr. Hübner, Bayr, MA, Dr. Lopatka, Windbüchler-Souschill, Mag. Vavrik, Schenk und weiterer Abgeordneter betreffend Frauen und Kinder auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1765/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend mehr Geld für UN-Organisationen für Projekte zum Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt (1271 d.B.), TOP 9, in der 148. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP am 13.10.2016

Die aktuellen Konflikte und die davon ausgehende Flüchtlingsbewegung haben das Risiko für Frauen, Opfer von Gewalt oder Diskriminierung zu werden, drastisch erhöht.


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