Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 206

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„mehr von der Welt gesehen haben“ als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktauf­back­ofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffeln gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffeln aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffeln höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird oder zu Spottpreisen exportiert wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie frag­würdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit, etc.) in Österreich billiger zu haben als die heimische Qualitätsproduktion. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebens­mittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln, wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die als „österreichisch“ ausgeben werden dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung oder die Verarbeitung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbei­tung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsu­menten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevanten Ressorts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


19.54.15

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir disku­tieren den Grünen Bericht, und ich habe den Vorteil, das schon oft miterlebt zu haben, was den Nachteil bedeutet, dass man den Herrn Pirklhuber schon nicht mehr hören kann. Ihm fällt nichts Neues ein. Traurig ist, dass Kollege Steinbichler so lange gebraucht hat, bis ihm der Knopf aufgeht. Mit dem Palmöl hast du wenigstens ein


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