Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 117

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Ich habe erst heute früh ein Gespräch mit meinem Amtskollegen aus Nigeria geführt, also wir bemühen uns wirklich auf allen Ebenen. Serbien ist ja auch als durchaus qualifizierter Beitrittskandidat zu nennen. Wir haben da nennenswerte Zahlen an Staatsangehörigen aus diesen Ländern, und wenn die Möglichkeit besteht – es geht eh nicht immer –, wollen wir schon auch von dieser Alternative der Überstellung zwecks Strafvollstreckung im Heimatstaat Gebrauch machen. Das werden wir auch weiter tun. Wir werden uns da auch weiterhin intensiv darum bemühen.

Eines vielleicht auch noch in diesem Kontext: Ja, wir haben neue Planstellen für Justizwachebedienstete bekommen, insgesamt 280. Aber – und auch das möchte ich sagen, um das Verständnis dafür zu wecken –: Wir konnten bis jetzt gar nicht alle besetzen, weil es zu wenig geeignete Interessentinnen und Interessenten gab. Daher möchte ich, wenn Sie gestatten, auch die Gelegenheit nützen, für diesen Beruf zu werben. Es ist ein schwieriger und anstrengender Beruf – der Herr Abgeordnete Lausch weiß das, er hat ja früher auch diesen Beruf ausgeübt –, letztlich ist es aber eine sehr hochwertige pädagogische Aufgabe, um die es dabei geht, daher gibt es auch entsprechend hohe Anforderungskriterien.

Also: Wir können noch Bewerberinnen und Bewerber brauchen! Warum sage ich das hier? Hier kostet diese Werbung nichts (Heiterkeit des Abg. Scherak – Zwischenruf des Abg. Lugar), und das Justizressort hat, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, traditionell kein Werbebudget und kein Inseratenbudget. Das haben wir nicht, das werden wir auch in Zukunft nicht machen. Wir suchen aber weiterhin geeignete Aspirantinnen und Aspiranten für den hochwertigen Beruf des Justizwachebeamten. Auf diese Art und Weise wollte ich das noch publik machen.

Ein Letztes zu dem, was der Abgeordnete Pendl gesagt hat – das war durchaus richtig, lieber Otto, da hast du völlig recht –: Man muss aufpassen, dass die Relation der Strafdrohungen zwischen Gewaltdelikten einerseits und Vermögensdelikten anderer-seits vernünftig ist, denn das, was durch Gewaltdelikte an Schaden angerichtet wird, das kann ja im Normalfall mit Geldzahlungen gar nicht wirklich ausgeglichen und wiedergutgemacht werden. Das ist völlig richtig.

Gerade deshalb haben wir ja – und das war ja der Kern des Ganzen – mit der Straf-rechtsreform, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist, sichergestellt, dass sich genau diese Relation vernünftigerweise in Richtung von höheren Strafdrohungen für Gewaltdelikte und für Delikte gegen Persönlichkeitswerte, gegen immaterielle Werte, Verschärfungen im Sexualstrafrecht, Cybermobbing, was immer da alles dazugehört, verschiebt und es andererseits in Relation geringere Strafdrohungen für reine Vermögensdelikte, bei denen keine Gewalt im Spiel ist, gibt. Das haben wir gemacht.

Wie gesagt, sie ist mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten, daher konnte sie sich im Sicherheitsbericht 2015 noch nicht auswirken. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir das im nächsten Sicherheitsbericht merken werden. In anderen Bereichen erwarte ich eher weniger erfreuliche Entwicklungen, aber grundsätzlich ist das völlig richtig, und wir haben dem entsprochen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Scherak.)

14.44

14.44.26

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, den vorliegenden Bericht III-290 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

 


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