Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 161

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Arbeitnehmerschutz. Es hat sich entwickelt, und mittlerweile ist es Lebensstandard in Mitteleuropa und somit auch in Österreich. Viele Konsumenten schätzen es sehr, dass das Nichtrauchen eingeführt wurde – mit allen Problemen, die damit verbunden sind, aber es ist eine gesellschaftliche Entwicklung.

Auch die Frage der Allergenverordnung hätte man vielleicht da oder dort besser kommunizieren und umsetzen können, aber es ist eine gesellschaftliche Entwicklung, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch entsprechende Informationen benötigen.

Auch die Barrierefreiheit kommt nicht von irgendwo und hat auch nicht den Grund, dass man Unternehmer verpflichten will, dass sie irgendwo aufstemmen oder Sons­tiges. Die Inklusion in unserer Gesellschaft, im Zuge derer wir Behinderte besonders aufnehmen und in die Mitte der Gesellschaft hereinholen wollen, müssen wir letztendlich auch in den Betrieben leben, und da sind die Auflagen so, dass es auch machbar ist.

Eines noch, um das dazuzusagen: Das wurde von einem FPÖ-Minister eingeführt – ich glaube, das war damals Sozialminister Haupt –, also man sollte Politik nicht nach dem, welches Hütchen jemand gerade aufhat, bewerten, sondern wir sollten schon auch schauen, wie wir die Gesellschaft im Allgemeinen voranbringen.

Dass wir bei der Arbeitszeitflexibilisierung noch vieles voranbringen müssen, gerade was Gastronomie und Hotellerie betrifft, ist natürlich auch unangefochten, aber auch da muss es einen Arbeitnehmerschutz geben. Bei der Flexibilisierung stärker voran­zukommen wäre jedoch ein absolut notwendiger Schritt. Ich glaube, das wäre die stärkste Entlastung, die wir den Betrieben zukommen lassen können, und da sollten wir – auch gemeinsam mit den Sozialpartnern – die nächsten Schritte einleiten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


17.14.38

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb können Hotels ihre Preise zukünftig – das haben wir heute schon mehrmals gehört – ohne Einschränkungen selbst gestalten. Das ist ein richtiger, ein wichtiger Schritt in die Zukunft und vor allem auch für unseren Tourismus.

Man fragt sich jetzt: Was heißt das für die Hotellerie? Was heißt das letztendlich für den Verbraucher/die Verbraucherin? – Durch dieses Gesetz ist eine freie Preisge­stal­tung bald wieder möglich, und Hotelbuchungsplattformen wie zum Beispiel Booking.com dürfen den heimischen Hotelpartnern nicht mehr die Preispolitik vorgeben, wobei Booking.com bereits so weit ging – ich glaube, das war im Frühjahr 2015, als es etliche Medienberichte dazu gab –, dass es sich von seinen Partnerhotels den niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungsbedingungen im Internet garantieren ließ und somit auch die Mindestpreise diktierte.

Hoteliers durften ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder auch am Telefon günstiger anbieten, aber auf der eigenen Homepage war es ihnen untersagt. Das ist natürlich eine absolute Einschränkung der unternehmerischen Freiheit.

Nun ist es durch dieses Gesetz wieder möglich, dass Unternehmer frei entscheiden können, zu welchem Preis sie ihr Angebot am Markt oder auch auf ihrer Homepage präsentieren. Ich bin der Meinung, dass Bestpreisklauseln zu einer Einschränkung des Wettbewerbs sowohl zwischen bestehenden Portalen als auch zwischen Hotels führen.


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