Sieht man es vonseiten der Verbraucherin/des Verbrauchers, so sind mit dem Wegfall auch keine erkennbaren Nachteile verbunden, im Gegenteil: Verbraucher werden vom Wegfall der Klausel unmittelbar profitieren. Warum? – Weil eben der Wettbewerb um niedrigere Preise zwischen den Portalen belebt wird und Hotelplattformen wie Booking.com ja für jeden vermittelten Gast von ihrem Partnerhotel eine Provision erhalten, die dann letztendlich auch wiederum der Gast mit dem Zimmerpreis mitbezahlt.
Mit dieser Gesetzesänderung wurden gleiche Bedingungen geschaffen, damit die Hoteliers die gleiche Flexibilität haben, um auch kurzfristig Preisaktionen zu machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.17
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.
17.17
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Mit dieser Regierungsvorlage wird die sogenannte Bestpreisklausel unterbunden, und damit werden die Hotellerie, die Beherbergungsbetriebe gegenüber Buchungsplattformen gestärkt.
Klarerweise werden wir von der Freiheitlichen Partei dieser Regierungsvorlage zustimmen, entspringt sie doch einer freiheitlichen Initiative beziehungsweise einem gemeinsamen Antrag aller Oppositionsparteien. Es wäre aber durchaus wünschenswert, wenn die Regierungsparteien öfters Anträge der Opposition annehmen würden, denn so wie sich das hier in diesem Fall zeigt, sind sie ja doch ganz richtig und ganz gut. (Beifall bei der FPÖ.)
In der letzten Sitzung des Tourismusausschusses gab es unter anderem eine Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses, und dazu waren auch Experten geladen. Es war die Geschäftsführerin der Österreich Werbung hier, Frau Dr. Stolba, es war Herr Mag. Kleemann da, Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, und es waren die Herren Mag. Rohrmoser und Reisenzahn von der Prodinger Tourismusberatung hier.
Letztere haben uns eine Studie zum Thema Auswirkungen der Steuerreform 2016 auf die Hotellerie in Österreich präsentiert. Wenn man sich mit dieser Studie auseinandersetzt, sollte man nicht vergessen, dass der Tourismus einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in unserem Land ist. Wenn man also diese Studie durchliest, wird man feststellen, dass sie in Wirklichkeit nichts anderes darstellt als ein Spiegelbild der derzeitigen Regierungsarbeit. Um es an Überschriften festzumachen: Sie können da lesen: „Erschwerter Generationenwechsel in der Hotellerie“, „Was Hoteliers und Beschäftigte weiterhin schlecht schlafen lässt“ oder „Mit der Stillstandspolitik muss sich die Tourismuswirtschaft auf eine längere Fastenzeit einstellen“.
Genau der letztgenannte ist jener Satz, der es in Wirklichkeit auf den Punkt bringt: Stillstandspolitik – das ist es nämlich, was wir zurzeit in diesem Land zu verzeichnen haben, ganz besonders auch im Bereich des Tourismus!
An einem Beispiel festgemacht: Gerade in der Gastronomie, in der Hotellerie bedarf es ständiger Investitionen. Ich zitiere in diesem Zusammenhang auch Mag. Rohrmoser, der gesagt hat: „Doch nichts veraltet schneller als ein in die Jahre gekommenes Hotelobjekt.“
Bis zum Jahr 2000 ging man davon aus, dass Investitionen in das Anlagevermögen eine Nutzungsdauer von 25 Jahren aufweisen. Das Unternehmen konnte diese Inves-titionen also jährlich mit 4 Prozent abschreiben. Mittlerweile beträgt die steuerrechtliche Nutzungsdauer 40 Jahre. Und man hat da einen eindeutigen und klaren Unterschied
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