Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 163

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zwischen der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer und der steuerrechtlichen Nutzungsdauer.

Kein Hotelzimmer, kein Wellnessbereich, keine Gaststube, kein Kaffeehaus kann über 40 Jahre am Markt bestehen. Und genau diesen Umstand haben wir Freiheitliche auch in einen Antrag gefasst, mit der Aufforderung, der Herr Bundesminister für Wirtschaft möge doch mit dem Finanzminister in Gespräche eintreten und sich darüber Gedanken machen, wie man zumindest die Dauer der Abschreibung für Gebäudeteile, die eine eigene Nutzung aufweisen, an die tatsächliche Nutzungsdauer heranführen kann. Der Antrag wurde – no na! – vertagt.

Herr Kollege Obernosterer, ich höre Ihnen immer sehr gerne zu, wenn Sie über den Tourismus sprechen, weil Sie das mit einer so großen Leidenschaft tun, weil das oft flammende Reden sind, die Sie halten. Ich verstehe jedoch nicht, warum gerade Sie es dann immer wieder sind, der selbst den Antrag stellt, dass Oppositionsanträge vertagt werden, beziehungsweise dass Sie diesen Anträgen zustimmen. Ich bin da ganz beim Kollegen Schellhorn, der das heute auch schon angekreidet hat.

Sie haben in Ihrer Rede gesagt, man soll anerkennen, was bereits geleistet wurde, wie viel schon abgearbeitet wurde. – Ja, das soll man durchaus anerkennen, aber reden wir doch bitte auch darüber, was nicht abgearbeitet wurde! Reden wir doch bitte darüber, wie viele Anträge im Tourismusausschuss vertagt wurden! Es waren allesamt Oppositionsanträge, die schubladisiert wurden. Bestes Beispiel ist die letzte Sitzung. Es gab acht Tagesordnungspunkte: einer davon war die Aussprache, einer war diese Regierungsvorlage, sechs betrafen Oppositionsanträge – allesamt vertagt!

Da darf ich zum Abschluss Kollegin Ecker, die heute in einer Rede Folgendes gesagt hat, zitieren: „Wir werden […] nicht an Worten gemessen […], sondern an Taten.“ – Und genau das ist der Punkt.

Damit komme ich zum Schluss, weil sich da der Kreis wieder schließt: Wir haben eine Stillstandspolitik. Sie spiegelt sich auch im Tourismusausschuss mit ständigen Verta­gungen von allen Anträgen, die von der Opposition kommen, wider. Und ich kann es Ihnen, geschätzte Damen und Herren von der Koalition, nicht ersparen, dass ich das wieder einmal sage: Wenn Sie öfter einmal auf uns Freiheitliche hörten, wenn Sie öfter einmal auf die Opposition hörten, dann wären Sie mit Sicherheit erfolgreicher und dann würde es diesem Land und seinen Bürgern besser gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.22.50

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel hat im Tourismusbereich die Bedeutung von Buchungs- oder Vergleichsplattformen in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Dagegen ist grundsätzlich auch gar nichts einzuwenden, weil, wie es schon Herr Abgeordneter Willi zutreffend ausgeführt hat, damit für die Tourismusunternehmen auch viele Vorteile verbunden sind.

Abzulehnen ist allerdings die schon mehrfach angesprochene Praxis, wonach Best­preis­klauseln dieser Plattformen Beherbergungsunternehmen dazu zwingen, unter anderem keine günstigeren Preise auf der eigenen Website anzugeben oder auch sonst nicht mit günstigeren Bedingungen Kunden zu akquirieren oder zu binden, wie zum Beispiel über Sonderkonditionen für Essen, Wellness oder Ausflüge.

Eine solche Praxis hat sich vor allem deshalb eingebürgert, weil faktisch ein wirt­schaftliches Ungleichgewicht zwischen den Betreibern einer Buchungs- oder Ver­gleichs­plattform auf der einen Seite und den Beherbergungsunternehmen auf der


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