Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 164

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anderen Seite besteht. Viele Beherbergungsunternehmen befinden sich schlicht und einfach in einem Abhängigkeitsverhältnis und sehen sich daher gezwungen, auf Plattformen aufzuscheinen, um den heutigen flexiblen Märkten im Tourismusbereich auch wirklich Rechnung tragen zu können.

Sehr häufig sind es KMU, die sich mit einer solchen unlauteren Geschäftspraktik konfrontiert sehen. Deshalb wird künftig das Verlangen eines Betreibers einer Buchungsplattform gegenüber einem Beherbergungsunternehmen, dass dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive seiner eigenen Website keinen günstigeren Preis oder keine anderen günstigeren Bedingungen als auf der Plattform anbieten darf, jedenfalls als aggressiv und damit als unlautere Geschäftspraktik im Sinne des UWG gelten.

Vereinbarungen darüber sind in Zukunft absolut nichtig. Bei dieser Änderung des UWG handelt es sich somit um eine wichtige Regelung im Sinne des Ziels, für Unternehmen, insbesondere für KMU, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch im Sinne der Vertragsautonomie und der Erwerbsfreiheit ist diese Änderung des UWG zu begrüßen.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass es eine vergleichbare gesetzliche Regelung bereits in Frankreich gibt, und dass in Deutschland das Bundeskartellamt entschieden hat, dass Bestpreisklauseln den Wettbewerbsregeln widersprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grossmann.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


17.25.49

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war einmal eine Zeit der fairen Zusammenarbeit zwischen den Hotelbetrie­ben und den Onlineplattformen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Es war ein partner­schaftliches Miteinander mit anständigen Wettbewerbsbedingungen und leistbaren Provisionen.

Bei den Onlineplattformen setzten sich aber Marktführer durch, dominante Firmen, die ihre Stellung einsetzten, um einerseits die Provisionen zu erhöhen und auch andere Bedingungen zu schaffen, die insbesondere für die Klein- und Mittelunternehmen im Tourismussektor die Situation nicht gerade erleichtert haben.

Hotels, die bei den Onlineplattformen weiter mitmachen wollten, waren gezwungen, bestimmte Klauseln zu akzeptieren, zu schlucken – und eine war eben diese Bestpreisgarantie. Viele Betriebe haben das ja auch als Zwangsklausel bezeichnet. Ein Hotel darf eben nur dann weiterhin mitmachen, wenn es auf der eigenen Website keine günstigeren Preise – Kollege Obernosterer hat die Situation ja genau geschildert – anbietet. Meiner Ansicht nach ist das eine Pervertierung des Wettbewerbs. Und bald standen bei dieser Entwicklung mehrere Tausend Hotels nur mehr ganz, ganz wenigen Onlineplattformen gegenüber. Man kann da durchaus von einer Monopolisierung sprechen – Monopole sind per se ein Problem –, und das wurde ausgenutzt.

Gleichzeitig befindet man sich auch auf dem Weg zu viel höheren Provisionen. Wir sind ja auf einem ähnlichen Weg wie in den USA mit bald 25 Prozent Provisionen. Derzeit sind in Österreich 13 bis 23 Prozent schon die Normalität. Laut österreichi­schem Herbergeverband zahlen unsere heimischen Hotels jährlich bereits 200 Millio­nen € an Provisionen an die Onlineplattformen. Da ist einiges zu hinterfragen. Diese Praktiken der Onlineplattformen wurden ja in Frankreich verboten. Deutschland hat sein Problem damit, und auch in Österreich machten Hotels und Arbeiterkammer dagegen mobil.

 


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