Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 168

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die investieren – das Kreditvolumen im Tourismus im Vergleichszeitraum Jänner bis September von 2015 auf 2016 von 163 Millionen € auf 258 Millionen €, das ist immerhin ein Plus von 59 Prozent (Zwischenruf der Abg. Moser), angestiegen ist – und wir haben dort eine Investitionsbremse gehabt. Wenn irgendwelche Studien kursieren, in welchen von Raubrittertum oder von Stillstandpolitik die Rede ist, dann straft die eigene Branche diese Thesen Lügen.

Sepp Schellhorn, du weißt das: Ich bin viel in den Bundesländern unterwegs, und ich bin noch nirgends mit einem nassen Fetzen rausgejagt worden – ganz im Gegenteil! Wir stellen uns ganz offen den Debatten, debattieren mit allen Vertreterinnen und Vertretern aller Branchen in allen Bundesländern ganz sachlich, was die Probleme dieser Branchen sind, und arbeiten mit unseren Teams, mit dem Koalitionspartner und mit allen Abgeordneten, die an einer konstruktiven Lösung interessiert sind, hart daran, diese Probleme in den unterschiedlichsten Bereichen zu beheben.

Manche Dinge brauchen länger, weil Österreich sie gar nicht allein beeinflussen kann, andere Dinge können wir selbst in die Hand nehmen, und das tun wir, etwa mit der Novellierung dieser beiden Vorlagen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schellhorn.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


17.39.04

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte heute nur zur Bestpreis­klausel und zur entsprechenden Gesetzesänderung sprechen. Als ich vor etwa 30 Jahren zum ersten Mal mit dem UWG in Berührung gekommen bin, hat es eine einzige Klausel, eine Generalklausel gegeben, nach der die Judikatur sozusagen stattgefunden hat. Heute gibt es eine Generalklausel, die zwei Wege geht, die aggressive und die irreführende Werbung, und einen Riesenanhang, in dem Einzelfälle gelöst werden, beschrieben werden.

Zu diesen Einzelfällen kommt jetzt die Ziffer 32 mit dem Verbot der Bestpreisklauseln hinzu. Das ist schon einmal eine interessante Gesetzestechnik, die Einzelfälle im Anhang eines Gesetzes kasuistisch zu lösen.

Wenn wir uns heute rühmen, unternehmerische Freiheit herzustellen, dann ist das nur die eine Seite, denn dadurch, dass wir eine Nichtigkeitsklausel im UWG einführen, beschränken wir auch die Privatautonomie, erklären wir bestimmte Teile eines Vertrags für nichtig.

Es ist nun einmal so, dass wir in diese Situation gekommen sind, weil die Buchungs­plattformen mit den Hoteliers Vereinbarungen abgeschlossen haben, die wir heute als Knebelungen empfinden. Das wäre alles nicht so problematisch, wenn es einen großen Wettbewerb innerhalb der Buchungsplattformen gäbe und man auf andere Buchungs­plattformen ausweichen könnte. Kollege Troch hat das Wort Monopol in den Mund genommen. Das ist nicht ganz richtig, es sind doch mehrere, aber es ist eine Oligo­polsituation. Das wirkliche Problem, das wir heute eigentlich haben, meine Damen und Herren, ist, dass die Hoteliers selbst es nicht geschafft haben, eine Plattform zustande zu bringen, die in Konkurrenz mit den bestehenden Plattformen tritt und ohne ent­sprechende Bestpreisklauseln auskommt. Das wäre in Wirklichkeit die marktwirtschaft­liche Lösung.

Nun sind die Unternehmer, die Hoteliers, zu uns gekommen und haben um eine Möglichkeit gebeten, um aus dieser Sackgasse herauszukommen – und wir machen das. Wir machen ein Gesetz und holen sie da heraus. Das, meine Damen und Herren,


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