Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 190

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Bezirkshauptmannschaften, nämlich bei denen von Bezirken mit über 80 000 Ein­woh­nern. Man könnte sich so jährlich inklusive der zukünftigen Pensionsaufwendungen knapp 12 Millionen € im Jahr ersparen. Das ist doch einmal etwas! – Offensichtlich nicht. Der Rechnungshof hat unrecht, Kollege Hanger hat recht. Die ÖVP Niederöster­reich weiß es besser als der Rechnungshof. Das ist auch eine interessante Vorgehens­weise.

Ich glaube jedenfalls dem Rechnungshofbericht. Wir sehen, dass 12 Millionen € an Einsparungen möglich sind, und der Rechnungshof schlägt noch explizit vor, einmal bundesweit zu evaluieren, was denn die optimale Bezirksgröße wäre, damit wir uns dann anschauen können, wie wir auch mit den niederösterreichischen Bezirken weiter verfahren können. Da kann man ja Bezirke, die es jetzt schon gibt, anders, ganz neu gestalten. Das könnte man sich alles überlegen. Mir ist voll und ganz bewusst, dass es strukturschwache Regionen gibt, aber man kann sich trotzdem anschauen, ob man Bezirke ganz neu zusammenlegen kann.

Fakt ist, es gibt Einsparungspotenziale, und wir sind weiterhin – durch den Rech­nungshof immer wieder darauf aufmerksam gemacht – dazu verpflichtet, mit den Steuermitteln der Österreicherinnen und Österreicher entsprechend sorgsam umzu­gehen – und das sollten wir auch machen. Es bringt halt nichts, wenn die Abgeord­neten der ÖVP Niederösterreich hier rausgehen und zu einem sinnvollen Einsparungs­vor­schlag zuerst einmal sagen: Das funktioniert nicht, das machen wir nicht!, weil der Landeshauptmann das nicht will. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schenk. – Bitte.

 


18.59.19

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­sidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bezirkshauptmannschaf­ten erfüllen bedeutende staatliche Aufgaben im Rahmen der klassischen Hoheits­verwal­tung. Sie sind die Hauptanlaufstellen für erstinstanzliche Verwaltungsangelegen­heiten. Die Ausgaben für die Bezirkshauptmannschaften bedingen etwa ein Viertel der Ausgaben der allgemeinen Verwaltung.

Unter diesem Aspekt ist die Frage berechtigt: Wie kann die Verwaltung für den Bürger kostengünstiger gemacht werden? Nur dann nämlich, wenn es für den Bürger billiger wird, haben derartige Überlegungen meines Erachtens einen Sinn. Bislang konnte jedoch – dies ist die Meinung unserer Fraktion – mit keiner der vorgenommenen Verwaltungsvereinfachungen eine kostengünstigere Lösung für den Bürger erreicht werden. Darauf geht der Rechnungshof allerdings nicht ein, und die Stellungnahme zu diesem Bericht ist auch etwas kritischer und nicht so positiv wie sonst zu den Rechnungshofberichten, denn: Es wird weder die Autoanmeldung billiger, noch wird die Ausstellung des Reisepasses billiger – also keine Kostenersparnis.

Es bleibt in diesem Bericht vieles unklar. Auch zur Frage, welche Vorstellungen der Rechnungshof von der zukünftigen Gestaltung der Sprengelgröße einer Bezirkshaupt­mann­schaft hat, fehlen in diesem Bericht entsprechende Ausführungen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Außerdem trennt der Rechnungshof nicht die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungsstrafbehörde von den Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft als Genehmigungsbehörde. Anzumerken ist in diesem Sinne auch, dass der Begriff Effi-


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