Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 191

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zienz im Zusammenhang mit den Bezirkshauptmannschaften im Bericht nicht definiert wurde.

Was auf alle Fälle notwendig ist und was passieren muss, ist, dass man eben die Aufgaben trennt oder eine Aufgabenentrümpelung vornimmt. Von Aufgaben, die von ihnen nur selten erfüllt werden, sollen Bezirkshauptmannschaften entlastet werden.

Ich möchte dafür ein Beispiel bringen: die Genehmigung des Baus und Betriebs von Anschlussbahnen zu Eisenbahnen. Es gibt in Österreich nur rund 800 aktive An­schlussbahnen, und es ist natürlich logisch, dass nicht jede Bezirkshauptmannschaft einen Experten dafür haben kann. Da wäre ein Vorschlag, dass man dies von Spezi­alisten – Spezialisten im Eisenbahnrecht zum Beispiel – machen lässt, dass man diesen Bereich also in das Verkehrsministerium auslagert. Leider habe ich auch diesen Vorschlag in diesem Bericht vermisst und wurde dieser auch nicht behandelt – oder vielleicht wurde er übersehen, keine Ahnung.

Es ist also in erster Linie wichtig, dass eine Aufgabenentrümpelung der Bezirkshaupt­mannschaften stattfindet, bevor man da andere Schritte setzt. Nur zusammenzulegen um der Zusammenlegung willen – damit nicht jeder Mitarbeiter in einem Büro sitzt, sondern dann alle zusammen in einem größeren Büro sitzen –, das ist, glaube ich, nicht sinnvoll und auch nicht im Sinne der Effizienz.

Da gibt es, glaube ich, noch einiges zu tun. Dieser Bericht wird, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, von uns nicht so positiv bewertet. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.03.01

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Seit Jahren werden Reformdiskussionen geführt – im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung und in öffentlichen Institutionen, wobei es häufig so ist, dass der Reformdruck von außen kommt und die Innensicht nicht gegeben ist. Und solange das so ist, werden wir noch lange diskutieren – Frau Dr. Moser hat das in ihrer Rede auch erwähnt.

Interessanterweise setzen die Reformideen entweder ganz unten oder ganz oben an. Mit „ganz unten“ sind die Gemeinden gemeint, wenn man die hierarchische Struktur sieht – wir alle kennen die Diskussion über Gemeindefusionen und Gemeindekoope­rationen, auch heute wurden diese Themen hier schon heftig diskutiert –, und mit „ganz oben“ ist die Bundesebene gemeint: die Staatsreform, die Verwaltungsreform, das E-Government und so weiter.

Die Länderebene, die dazwischen liegt, scheint offenbar komplett ausgenommen zu sein, aber auch da gäbe es Optimierungspotenzial. Denken wir nur an die momentane, hochaktuelle Verhandlung zur Mindestsicherung! Der Rechnungshof zeigt bei seiner Prüfung der Bezirkshauptmannschaften auf, dass auch in diesem Bereich Effizienzstei­gerung möglich ist.

Mir ist auch bewusst, dass es – auch in unseren Reihen – einige Befürworter einer Abschaffung der BHs gibt; darauf gehe ich aber nicht ein. Als ehemalige Bürgermeis­terin habe ich die Zuständigkeiten der BHs, besonders unserer natürlich, und ihr Know-how sehr geschätzt. Es gab zum Beispiel bei komplexen Fragestellungen im Zusam­menhang mit den Betriebsanlagen immer einen guten Konsens mit der Gemeinde.

 


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