Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 202

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darum, dass in den Rechenschaftsberichten aller Parteien auch die Klubs und Akade­mien auf allen Ebenen wiederzufinden sind, damit die eigentlich verbotene Querfinan­zierung überhaupt einmal aufgedeckt werden kann, und drittens darum, dass man die Sanktionen ausweitet, zum Beispiel für den Fall, dass man den Rechenschaftsbericht überhaupt nicht abgibt.

Das sollte eigentlich im Interesse aller Parteien sein, denn es würde uns dabei helfen, gute Politik zu machen, wenn man schon nicht im Vorhinein mit dem Misstrauen zu kämpfen hat, dass das Geld falsch verwendet wird. Wenn wir das einmal ausräumen könnten, hätten wir eine viel bessere Ausgangslage, um uns hier politisch zu betätigen. Es ist, Kollege Mayer, wirklich keine Forderung der Rechnungshofbeamten, sondern es ist meiner Meinung nach eine Forderung von jedem, der klar denken kann und einfach nur einen vernünftigen Zugang zu diesem Thema hat. (Abg. Mayer nickt zustimmend.)

Und wenn Sie sagen: Ach, das geht schon ein bisschen weit, das ist schon eine extrem strenge Kontrolle!, dann finde ich, dass das eine sehr klassische Reaktion der großen Koalition auf solche Vorschläge ist. Dabei muss man schon sagen: Warum sollte die Kontrolle nicht gerade bei uns am allerstrengsten von allen Bereichen sein? Das wäre doch eigentlich ein schönes Zeichen.

Natürlich muss man auch überprüfen können, wo denn das Geld hingeflossen ist, um Missbrauch zu verhindern. Das steht gar nicht zu Debatte. Darum geht es! Das ist im Sinne von uns allen, eigentlich im Sinne aller Parteien, und deshalb finden wir es auch sehr schade, dass der Antrag abgelehnt worden ist. Andererseits finden wir es aber auch sehr schön, dass wir heute noch einmal darüber debattieren können. Und ich würde Sie bitten, dass wir da wirklich schnell zu Reformvorschlägen kommen, damit das endlich ein wirkliches Kontroll- und Transparenzgesetz wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.43.48

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat das Parteiengesetz geprüft, das ja aus drei Bereichen besteht, und meine Vorred­ner haben ja eingangs schon erläutert: Wir haben im Parlament diesen Beschluss gefasst, dieses Gesetz wurde in Kraft gesetzt, und jetzt gibt es Empfehlungen des Rechnungshofes, die wir durchaus ernst nehmen sollten und die wir, sage ich, gerade für die Zukunft in eine neue gesetzliche Basis einbauen sollten. (Abg. Moser: Sollen!) Der Rechnungshof hat ganz klar gesagt, dass es Optimierungsbedarf gibt. Es ist natürlich auch der Ressourceneinsatz ein umfassender.

Beim Parteiengesetz gab es insgesamt 36 Empfehlungen. Da wünscht sich der Rech­nungshof vor allem umfassendere Einschau- und Prüfrechte. Der Rechnungshof fordert mehr Qualität bei den Rechenschaftsberichten, eine Zweckwidmung bei der Parteienförderung, Höchstgrenzen bei den Wahlwerbungskosten, die derzeit auf allen Ebenen gleichermaßen gelten, was Nationalrats-, Landtags-, Gemeinde- und EU-Wahlen betrifft, da sollte je nach Wahlebene differenziert werden, und es sollte eine Sponsoren- und Inserentenliste geben.

Beim Medientransparenzgesetz hat der Rechnungshof fünf Empfehlungen ausge­sprochen. Ich nenne hier explizit zwei Empfehlungen: Die Höhe der Bagatellgrenze von 5 000 € pro Quartal und Sponsoring oder Medieninhaber beziehungsweise Medium wäre zu überdenken und die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes im Bereich der


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