Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 203

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Unternehmungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen wäre politisch klarzustel­len.

Der dritte Bereich ist das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das ja schon älter ist. Da hat der Rechnungshof sechs Empfehlungen ausgesprochen, etwa betref­fend den Begriff „außergewöhnlicher Vermögenszuwachs“ in den Vermögensver­hältnissen meldepflichtiger Personen. Der Rechnungshof fordert zur Verbesserung der Qualität der Vermögensmeldungen auch eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständi­gen Meldung, und wenn es da Mängel oder Vergehen gibt, sollte es eine Sanktions­möglichkeit geben.

Insgesamt ist zu sagen – Frau Kollegin Moser hat das ja hier dargestellt –: Es geht nicht darum, dass wir den Rechnungshof überbeschäftigen wollen, Frau Rechnungs­hofpräsident, sondern es geht einfach darum, dass es da durchaus einen hohen Ressourceneinsatz gibt, wenn von 500 000 € an Personalkosten die Rede ist. Ich darf aber schon ganz klar feststellen: Es gibt auch auf der Seite der Betroffenen durchaus einen hohen bürokratischen Aufwand, wenn ich an kleine Vereine oder an kleine Ortsparteien denke; also auch da müssen wir unbedingt massiv darauf einwirken, dass wir die Leute mit Meldungen oder Meldehäufungen nicht überbelasten. Da gibt es durchaus einen Verbesserungsbedarf, um nicht die Bürokratie überborden zu lassen.

Insgesamt gesehen sind wir uns einig, glaube ich, was die Verbesserungen und Optimierungen und die Doppelgleisigkeiten und die Schwächen dieses Gesetzes betrifft. Es geht einfach darum, dass wir nach diesem Gesetzesbeschluss die ersten Erfahrungen, die wir gewonnen haben, umsetzen. Der Rechnungshof hat uns dafür einige Aufgaben mitgegeben. Wir werden uns bemühen, in vernünftigen Gesprächen in den Parteigremien zu einer besseren, transparenteren, aber auch weniger büro­kratischen Vorgangsweise zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.47.34

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Rechnungshof­präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die renom­mierte zwischenstaatliche Organisation Internationales Institut zur Förderung von Demokratie und demokratischer Teilhabe, IDEA,  meint in ihrem Handbuch zur Finan­zie­rung von Politik Folgendes: Finanzielle Mittel spielen eine Schlüsselrolle dafür, welche Akteure am politischen Geschehen in modernen Demokratien teilnehmen.

Genau das ist der Punkt: Beteiligung am politischen Prozess ist mit finanziellen Aufwänden verbunden! Wer mehr Mittel hat, kann häufiger Botschaften verbreiten, kann häufiger Inserate schalten, kann häufiger Werbung machen, kann mehr Postwurf­sendungen et cetera machen, wird mehr wahrgenommen.

Dies führt uns zur Chancengleichheit oder, besser gesagt, zur Chancenungleichheit der Parteien in Österreich. Rot und Schwarz haben immer noch zu viele Möglichkeiten, Geschäfte mit Unternehmen zu machen, die dem Staat oder den Bundesländern gehören. Es ist dann schon verwunderlich, wenn Werbeagenturen oder Beratungs­unter­nehmen, die diesen zwei Parteien, der ÖVP und der SPÖ, nahestehen, zwar auf dem privaten Markt keine Aufträge bekommen, aber sehr wohl Aufträge von staatlichen Unternehmen oder aus deren Umfeld bekommen. Man ahnt es, wie das funktioniert oder wie das vor sich geht, und es ist keine besondere Überraschung, glaube ich, wenn man hört: Rote Unternehmungen machen Geschäfte mit der Stadt Wien, schwarze mit dem Land Niederösterreich.

 


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