Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 205

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Jahr 2012 neue zusätzliche Sonderaufgaben erhalten. Eines der Ziele bei der Schaf­fung des Medientransparenzgesetzes war, mehr Transparenz bei Medienkoopera­tionen, Werbeaufträgen und Förderungen zu schaffen.

Dieses Ziel wurde laut dem Bericht des Rechnungshofes nicht erreicht. Der Rech­nungshof hat beginnend mit Herbst 2013 die Umsetzung des Medientransparenz­gesetzes in der Stadt Graz, im Land Kärnten, in Tirol, in der MuseumsQuartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft und in der Bundesimmobiliengesellschaft ge­prüft. Die bisherigen Prüfungen ergaben, dass so gut wie alle überprüften Rechtsträger Probleme hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen an die KommAustria hatten. Auch wurden Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht festgestellt.

Der Rechnungshof hält auch kritisch fest, dass aufgrund der relativ hohen Belas­tungsgrenze von 5 000 € fast die Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten sind. Als aufklärungsbedürftig – das wurde heute schon angesprochen – wird auch die unterschiedliche Rechtauffassung der KommAustria, des Bundeskanzleramtes und des Rechnungshofes zur Prüfungszu­ständigkeit des Rechnungshofes angesprochen.

Meine Damen und Herren! Im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2015 stellt der Rechnungshof zum Medientransparenzgesetz selbst sehr kritisch fest, dass durch diese verwaltungsintensiven Sonderaufgaben seit Inkrafttreten des Medientranspa­renz­gesetzes 2012 – der Rechnungshof hat dafür ungefähr 1 250 Arbeitstage aufge­wen­det – die Wahrnehmung der Kernaufgaben des Rechnungshofes, nämlich die Durchführung von Gebarungsüberprüfungen und seine Beratungstätigkeit, einge­schränkt wird.

Meine Damen und Herren! Wir sollten das bei zukünftigen Prüfungszuweisungen an den Rechnungshof bedenken, und wir sollten alles, was das Transparenzpaket 2012 betrifft, einer Evaluierung unterziehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.55.14

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Na ja, wir haben jetzt von den Rednern der Regierungsparteien gehört, dass da offensichtlich Probleme da sind, dass wir da etwas ändern müssen. Frau Kollegin Moser macht das bei jedem Rechnungshofbericht: dass sie schön erzählt, wie oft das kommt. Und es ist ja auch immer das Gleiche.

Ich habe jetzt versucht, noch einmal den Zeitablauf dieser ganzen Geschichte irgend­wie gedanklich zu rekonstruieren. Also: Das Parteiengesetz in der jetzigen Fassung gibt es seit dem Jahr 2012. Jeder, der sich damals schon damit auseinandergesetzt hat – nicht nur ein Abgeordneter, sondern zum Beispiel auch der Politologe Sickinger –, hat immer schon gesagt, worin die Mängel bestehen. Jetzt kann man sagen: Gut, die haben alle nicht recht, deswegen haben wir es noch nicht reformieren müssen!

Es gibt den Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, und im Februar 2016 hatten wir eine Ausschusssitzung mit einem Antrag von uns dazu. (Abg. Moser hält die Seite einer Zeitung in die Höhe.) – Da ist ein Bild von Professor Dr. Sickinger, das zeigt Frau Kollegin Moser gerade. Jetzt haben wir November 2016, und wir hören immer noch, dass die Regierungsparteien ohnehin sehen, dass offensichtlich etwas zu tun ist – unter Umständen! Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, sind wir im Jahre 2019 angelangt, bis wir vielleicht einmal etwas verändert haben. Das halte ich für höchst problematisch, weil es nicht sein kann, dass wir offensichtlich alle sehen, was für einen


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