Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 215

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Plattform für Alleinerziehende gegeben. Außerdem war noch Maria Stern vom Forum Kindesunterhalt dabei, Sabine Kogler, Alleinerziehende, unsere Jugendsprecherin und die Familiensprecherin der Grünen. Thema war auch die Frage der Unterhalts­siche­rung.

Worauf stützte sich diese Pressekonferenz? – Bei dieser Pressekonferenz ging es eben auch darum, darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden in Österreich mehr als doppelt so oft von Armut betroffen sind als andere Kinder.

15,5 Prozent der Familien sind Ein-Eltern-Familien. 93 Prozent der alleinerziehenden Personen sind Mütter, 2015 waren es 138 500 Mütter und 45 000 Väter von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Alleinerziehende leben zu 42 Prozent in Armut und bilden die erwerbstätige Bevölkerungsgruppe, die am stärksten von Armut betroffen ist. Einer der Hauptgründe dafür sind unzureichende oder fehlende Unterhaltszahlungen. Alleinerziehende sind die Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Stress- und Burnout-Risiko, so die Fakten- und Datenanalyse der Frauen, die diese Pressekonferenz abge-halten haben.

Ich kann Ihnen mit Ihrem Antrag in vielen Bereichen auch folgen, Herr Kollege Stefan. Es ist eine fällige Reform, wenn wir hier übers Unterhaltsrecht sprechen. Es ist eine fällige Reform, und wir haben im Koalitionsübereinkommen auch festgehalten, dass eine Kinderkostenanalyse erstellt werden soll, weil es wirklich nicht mehr State of the Art ist, dass wir nach wie vor mit einer Kinderkostenanalyse arbeiten, die aus dem Jahr 1964 stammt. Nur den Verbraucherpreisindex anzugleichen, das ist zu wenig. Wir brauchen hier neue Zahlen, wir brauchen hier neue Fakten. Es wurde auch immer wieder beklagt, wenn es um Anfragen an Sie und an das Ministerium gegangen ist, dass wir nicht über die entsprechenden Fakten, Daten verfügen, weil das Zahlen­material fehlt.

In diesem Zusammenhang erwähne ich nur zwei Paragraphen: § 16 und § 19 UVG. Wir können nicht herausfinden, wie viele Unterhaltspflichtige es trifft, die zum Beispiel Anträge auf Herabsetzung des Unterhalts stellen und so weiter. Wir brauchen da Rege­lungen, dass die Kinder und deren Eltern, die Erziehenden, nicht unter die Armutsgrenze fallen. Wir müssen uns eine gesetzliche Regelung überlegen, dass die Kinder einerseits nicht unter die Armutsgrenze fallen, dass aber auf der anderen Seite auch die Unterhaltspflichtigen die Möglichkeit und auch die Motivation haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen, so wie Sie es angedacht haben. Hier braucht es diese doppelte Herangehensweise.

Meines Erachtens ist der Antrag, so wie Sie ihn gestellt haben, zu kurz gefasst. Wir brauchen eine größere Reform. Wir dürfen nicht nur die Frage der Exekutionsordnung mit der Herabsetzung des Existenzminimums – also die minus 25 Prozent – überlegen, sondern wir müssen das allumfassender überlegen und denken.

Es war ja schon in der letzten Legislaturperiode die Rede davon, dass es eine parla-mentarische Enquete zu diesem Thema geben soll. Ich bin froh, dass jetzt offen­sichtlich ernsthaft darüber diskutiert wird und dass wir jetzt wirklich eine gemeinsame parlamentarische Enquete ins Leben rufen, damit die entsprechenden Experten und Expertinnen zu Wort kommen, damit wir zu einer befriedigenden Lösung für die Kinder und für die Familien in unserem Land kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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