Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 214

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in seltenen Fällen war das meiner Ansicht nach vollkommen gerechtfertigt –, aber heute ist es so, dass sehr viele Frauen berufstätig sind, selber Pensionsbeiträge einzahlen und diese Möglichkeit auch haben.

In Skandinavien ist es zum Beispiel so: Wenn die Frau zu Hause ist, dann zahlt der Mann für sie den Pensionsbeitrag mit. Das heißt, sie ist damit abgesichert, und wenn sie in Pension geht, hat sie auch eine entsprechende Pension. Darüber sollte man vielleicht bei uns einmal nachdenken, dass man auch in diese Richtung geht. In dem Fall, den ich Ihnen beschrieben habe, ist es nämlich so, dass der Mann, wenn er in Pension geht und die Frau kaum Pensionsbeiträge gesammelt hat und nur eine Pension von 400 oder 600 € – oder wie auch immer, jedenfalls unter der Mindestsiche­rung – hat, das Ganze mit dieser 60:40-Regelung abdecken muss. Das heißt, wenn der Mann nicht so eine hohe Pension hat, weil er vielleicht selbständig war, die Beträge gebraucht hat und weniger Beiträge einbezahlt hat, dann fällt ihm das im Pensionsfalle auf den Kopf.

Im Endeffekt produzieren wir dadurch zwei Armutsfälle von einem Berufstätigen, der erfolgreich war, vielleicht Arbeitsplätze geschaffen hat – und das ist der Dank des österreichischen Staates. Meine Damen und Herren, dieses System gehört dringend geändert.

Ich möchte aber auch Fälle ansprechen, wie ich sie vorhin schon erwähnt habe, bei denen Kinder im Spiel sind. Natürlich muss das Überleben der Frau gesichert sein. Da wüsste ich auch einen Fall, den werde ich Ihnen später einmal präsentieren, auch aus Vorarlberg. (Abg. Pendl: Was ist in Vorarlberg los? – Abg. Königsberger-Ludwig: In Vorarlberg geht es zu!) – Das ist nicht nur in Vorarlberg so, sondern überall sonst auch. Dieser Mann zum Beispiel, von dem mir berichtet worden ist, hat zwei Kinder. Die Kinder sind dann zur Mutter gekommen, dann hat der Mann Unterhalt in einer gewis­sen Höhe zahlen müssen. Die Frau hat aber gut verdient, das war aber wurscht. Dann hat sie die Kinder nicht mehr gehabt, sondern sie sind zum Vater gekommen, und dann hat die Frau Unterhalt zahlen müssen; nur: Der Unterhalt von der Frau war nicht einmal die Hälfte von dem, was der Mann zahlen musste. (Abg. Königsberger-Ludwig: Was? Ich kenne mich nicht mehr aus! – Abg. Walser: Viel zu kompliziert!)

Das ist für mich nicht verständlich. In diesem Bereich gibt es Fehler und Probleme, und das ist ein Thema, glaube ich, das wir einmal anpacken sollten. Wenn wir im Familien­recht beziehungsweise im Unterhaltsrecht keine Armutsfälle produzieren wollen, dann, glaube ich, ist da noch viel Arbeit zu leisten. Herr Minister, ich habe Sie gebeten, das anzugehen. Ich darf es Ihnen ans Herz legen. Ich werde Ihnen mit lauter solchen Beispielen helfen, ich werde sie herausarbeiten und werde künftig öfter hier stehen und immer wieder einen Fall präsentieren. (Abg. Pendl: Hast schon recht, erzähl ihm das das nächste Mal!)

Es geht darum, dass man in diesem Bereich jetzt endlich einmal etwas tut, weil sich hier in diesem Parlament leider kaum jemand findet, der den Mut hat, dieses Thema anzupacken. Wir vom Team Stronach machen das. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.28.01

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21. Oktober dieses Jahres hat es eine Pressekon­ferenz mit Vertreterinnen des Österreichischen Frauenrings und der Österreichischen


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